UNSERE BERECHNUNGSGRUNDLAGE
Wir berechnen nach den internationalen Standards des Greenhouse Gas Protocol und der EFRAG
Das Greenhouse Gas Protocol
Unserer Berechnung der treibhausgasäquivalenten Emissionen liegen für CCFs der Corporate Accounting and Reporting Standard und für PCFs der Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard des Greenhouse Gas Protocol¹ zugrunde. Diese wurden vom World Business Council for Sustainable Development und dem World Resources Institute erstellt.
Der World Business Council for Sustainable Development (Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung; WBCSD) ist ein, von Unternehmensvorständen geleiteter Zusammenschluss von rund 200 internationalen Unternehmen. Er beschäftigt sich ausschließlich mit nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung und bietet Unternehmen eine Plattform, um gemeinsam Möglichkeiten nachhaltiger Entwicklung zu sondieren und Wissen, Erfahrungen und Best Practice auszutauschen. Außerdem vertritt er den Standpunkt der Wirtschaft zu diesen Themen in verschiedenen Foren und in Gemeinschaftsprojekten mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und zwischenstaatlichen Organisationen.²
Das World Resources Institute (WRI) ist eine globale Forschungsorganisation mit Aktivitäten in mehr als 60 Ländern und internationalen Niederlassungen in Brasilien, China , Indien , Indonesien , Mexiko und den Vereinigten Staaten sowie Regionalbüros in Äthiopien (für Afrika ) und den Niederlanden (für Europa) ) und Programmbüros in der Demokratischen Republik Kongo, der Türkei und dem Vereinigten Königreich. Mehr als 1.000 Experten und Mitarbeiter setzen Ideen im Spannungsfeld von Umwelt, wirtschaftlichen Möglichkeiten und menschlichem Wohlbefinden in die Tat um.³
Die CSRD und die neuen EFRAG EU-Standards
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und erweitert im Kern den Adressatenkreis der nichtfinanziellen Berichterstattung. Durch diese Richtlinie werden betroffene Unternehmen verpflichtet, bestimmte Angaben zum Bereich Nachhaltigkeit in Ihren Lagebericht aufzunehmen. Mit ihrem in Kraft treten werden zu Beginn rund 50.000 Unternehmen in der EU berichtspflichtig.
Zur Umsetzung der Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie wurden weitreichende Standards in den Bereichen Environment, Social und Governance durch die EFRAG entwickelt. Diese „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) beinhalten konkrete Handlungsanweisung zur Erfüllung der neuen Regularien sowie anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Reportinglayouts. Sie stützen sich u. a. auf das GHG-Protocol. Wir konzentrieren uns mit unserer mehrjährigen Kompetenz auf die Berechnung von Corporate Carbon Footprints und liefern damit die Grundlage für den Bereich Treibhausgasemissionen (ESRS E1).
Strukturierte Informationen zur CSRD und den Inhalten der Berichterstattung erhalten Sie in unserem aktuellen CSRD Briefing.