Klimareporting Blog › Carbon Accounting Software: Fünf grundlegende Anforderungen
| 02. Februar 2023
🕓 Lesezeit 7 Minuten
Inhaltsverzeichnis
2. Wer braucht Carbon Accounting Software?
3. Fünf relevante Anforderungen an Ihre Carbon Accounting Software
3.1. Reine Software oder fertig nutzbares Ergebnis?
3.2. Verifizierte Erhebung nach allen drei Scopes
3.3. Berücksichtigung anerkannter Standards
1. Was ist Carbon Accounting?
Carbon Accounting ist die englische Bezeichnung für CO2-Bilanzierung. Sie meint die systematische Erfassung aller direkten und indirekten CO2-Emissionen bzw. Treibhausgase eines Unternehmens. Diese Feststellung der jährlich verantworteten Treibhausgasemissionen im Unternehmen wird als Corporate Carbon Footprint (CCF) bezeichnet. Der CCF liefert Emissionskennzahlen, mithilfe derer Ziele gesetzt, Einsparpotenziale erkannt und Optimierungsmaßnahmen entwickelt werden.
Um eine qualitativ hochwertige und vergleichbare Datenerhebung zu gewährleisten, wurden Reportingstandards geschaffen, wie der ESRS E1 im Kontext der CSRD und der Carbon Accounting und Reporting Standard des Greenhouse-Gas-Protocol. Interessant hinsichtlich der Standards ist die Unterteilung der Unternehmensemissionen in drei Scopes. Die drei Scopes dienen dazu, die direkten und indirekten Emissionen in der Berechnung und Berichterstattung zu unterscheiden.
2. Wer braucht Carbon Accounting Software?
Die Anforderungen an Carbon Accounting werden ab 2024 durch die die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stark erweitert. Das neue ESG Reporting verlangt, künftig die CO2-Unternehmensemissionen und darauf stützende Angaben im Lagebericht abzubilden. Aus diesem Grund benötigt eine Vielzahl neuer Unternehmen eine Carbon Accounting Software für ihr Carbon Management und das ESG Reporting.
1. Von der CSRD betroffene Unternehmen
Viele der europaweit über 50.000 von der CSRD betroffenen Unternehmen haben das Thema Carbon Accounting noch nicht auf dem Schirm. Doch schon ab Berichtsjahr 2024 wird für bereits NFRD unterliegende Unternehmen die Umsetzung verpflichtend. Für das Berichtsjahr 2025 tritt die Richtlinie für große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen in Kraft: mehr als 250 Mitarbeitende, 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme. Mit dem Berichtsjahr 2026 wird der Kreis um börsennotierte KMUs erweitert.
2. Durch Stakeholder betroffene Unternehmen
Neben der direkten gesetzlichen Verpflichtung entstehen auch immer stärkere Anforderungen durch Stakeholder. In den Folgejahren nach Einführung der CSRD bringt die Kaskadierung damit eine indirekte Carbon Accounting Verpflichtung auch für kleinerer Unternehmen mit sich, da sie über die Lieferkette betroffen sind.
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3. Fünf relevante Anforderungen an Ihre Carbon Accounting Software
1. Reine Software oder fertig nutzbares Ergebnis?
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine reine Software überhaupt die richtige Lösung für Ihr Unternehmen darstellt. Wenn intern bereits weitreichendes Know-How und entsprechende Fachkräfte zur Bedienung vorliegen, kann eine reine Softwarelösung funktionieren.
In den meisten Fällen stehen Sie als Unternehmen vor einem neuen Fachgebiet ohne interne Expertise. Ihr Ziel ist es, Ihre verifizierten CO2-Kennzahlen vorliegen zu haben, um diese zu reporten und mit ihnen weiterzuarbeiten. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher meist sinnvoll, auf eine umfassende Service-Lösung beim Carbon Accounting zu setzen, die keine reine Infrastruktur, sondern ein fertig nutzbares Ergebnis mit sich bringt. In diesem Fall ist es lediglich nötig, die benötigten Verbrauchswerte an den Dienstleister zu übermitteln. Dieser übernimmt dann die Datenprüfung und CO2-Berechnung für Sie.
Gerade beim Neueinstieg in das Thema Carbon Accounting werfen die komplexen Anforderungen, auch schon im Bereich der Datenerhebung und Wesentlichkeitsprüfung, viele Fragen auf. Stellen Sie daher bei der Anbietersuche sicher, dass Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, mit dem diese im Laufe des Prozesses geklärt werden können.
Bei Green Vision Solutions arbeiten wir nach der Software+Service-Methode. Unsere Methode ist zertifiziert durch den TÜV Rheinland. Die Datenübermittlung wird über eine nutzerfreundliche Oberfläche ermöglicht. In persönlichen Kick-Offs und anschaulichen Onboardingvideos erhalten Sie Schritt-für-Schritt-Erklärungen zur Datenerfassung. Unser Team aus Carbon Footprint Managern steht jederzeit für individuelle Fragen bereit, kümmert sich dann um die Aufbereitung und Berechnung Ihrer Daten und übergibt Ihnen Ihr fertiges Ergebnis.
Ausschnitt aus der Carbon Accounting Software von Green Vision Solutions
2. Verifizierte Erhebung nach allen drei Scopes
Die Erhebung der Kennzahlen muss nach einem verifizierten Prozess erfolgen und alle drei Scopes abdecken. Eine Betrachtung nur der Scope 1 und 2 Emissionen ist nicht ausreichend.
Scope 3 betrachtet Emissionen, die eine Folge aus Ihrer Unternehmensaktivität sind, aber an einer Quelle entstehen, die sich im Besitz oder in der Kontrolle eines anderen befindet. Dazu zählt unter anderem der Verbrauch von Energie in vermieteten Immobilien oder Fahrzeugen, weiter der Bezug von Waren und Dienstleistungen, die Müllentsorgung, Wasser und Abwasser, Geschäftsreisen und das Pendeln Ihrer Mitarbeiter. Indirekte Emissionen aus diesen vor- oder nachgelagerten Aktivitäten in Ihrer Wertschöpfungskette sind also gleichzeitig auch direkte Emissionen eines anderen.
3. Berücksichtigung anerkannter Standards
Die Erfassung muss die international anerkannten Standards (GHG-Protocol und ESRS) berücksichtigen. Besonders die Erhebung der Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Die Entscheidung, welche CO2-Emissionen aus den 15 Kategorien erhoben werden, ist relevant für den Bilanzierungsaufwand und für die Anerkennung der Kennzahlen für standardkonformes Reporting.
Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden. Unser Team von Green Vision Solutions nimmt Sie hierzu mit einem standardkonformen Prozess mit überschaubarem Bilanzierungsaufwand an die Hand. Nach Eingrenzung des Bedarfs durch unsere Experten übermitteln Sie lediglich die benötigten Verbrauchsdaten.
4. Verwendung aktueller und individueller Emissionsdaten
Es sollten, wo immer möglich, die Verwendung aktueller und individueller Emissionsdaten sichergestellt werden. Nur das ermöglicht standardkonformes Reporting und eine nachweisbare Reduktion Ihrer Emissionen.
Die Berichterstattung der CO2-Kennzahlen dient sie als Kontrolle, ob tatsächlich Emissionen eingespart werden. Schließlich sollen die Klimaschutzziele auch erreicht werden. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, jetzt bereits seine tatsächlichen, individuellen Emissionshotspots transparent zu machen. Durchschnittswerte, wie sie von vielen Echtzeit-Rechnern ausgegeben werden, werden dieser Anforderung nicht gerecht, weil Sie keine tatsächlichen, individuellen Einsparpotenziale aufzeigen können.
Bei Green Vision Solutions setzen wir uns mit Ihren konkreten individuellen Strom- und Wärmeanbietern in Kontakt, um exakte, individuelle Emissionsdaten in Ihrem Carbon Accounting zu nutzen. Auch bieten wir die Möglichkeit, uns Klimaschutzdaten Ihrer Lieferanten und Geschäftspartner zu übermitteln. Diese lassen wir in Ihre Berechnung mit einfließen. Ihre umgesetzten Maßnahmen zeigen im kommenden CO2-Fußabdruck dadurch direkt Resultate. Dies ist nur möglich, weil die individuelle Berechnung diese berücksichtigt.
5. Verständliche und nutzbare Datenaufbereitung
Die Daten sollten für internes Monitoring verständlich und nutzbar aufbereitet werden, damit Sie neben dem Ist-Reporting auch eine fundierte Grundlage für die Entwicklung konkreter Maßnahmen bieten.
Die Aufbereitung kann beispielsweise in einem Dashboard erfolgen. In diesem verfolgen Sie Ihre Gesamtemissionen, erhalten Einblick in Ihre Emissionshotspots und Einsparpotenziale und bekommen alle Teilemissionen, den Verbrauch von Energie sowie die Scopes im Detail aufgeschlüsselt.
Erfolgreich ins CO2-Management starten
So gelingt der Prozess der CO2-Erhebung:
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16. Oktober 2024, 10.30 bis 11.15 Uhr
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