Klimareporting Blog › Die neue CSDDD: Ein Überblick über die EU-Lieferkettenrichtlinie
| Update: 19. August 2024
🕓 Lesezeit 8 Minuten
1. Welche Ziele verfolgt die CSDDD (CS3D)?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD oder CS3D genannt, ist eine neue Richtlinie der EU, die darauf abzielt, Unternehmen dazu zu bringen, ihre Lieferketten und internen Praktiken gründlich zu überwachen und zu regulieren.
Die Initiative zielt darauf ab, ein hohes Maß an Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass europäische Unternehmen in ihren globalen Aktivitäten Menschenrechte respektieren und umweltfreundliche Praktiken anwenden. Unter der CSDDD müssen Unternehmen potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren, Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen, über ihre Bemühungen berichten und sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder den Planeten haben.
2. Umsetzung der CSDDD in Deutschland durch Anpassung des LkSG
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) in nationales Recht ist ein wesentlicher Schritt, den alle EU-Mitgliedstaaten vollziehen müssen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie sicherzustellen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum 26.7.2026 erfolgen.
Für Deutschland bedeutet dies, dass das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst werden muss, um mit den Anforderungen der CS3D übereinzustimmen. Das LkSG ist ein bereits bestehendes Gesetz in Deutschland, das Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu überprüfen.
Die CS3D könnte jedoch strengere oder zusätzliche Anforderungen stellen, was bedeutet, dass das deutsche Gesetz erweitert oder modifiziert werden muss, um vollständig konform zu sein. Die Anpassungen könnten eine Ausweitung des Geltungsbereichs des LkSG beinhalten, um mehr Unternehmen einzuschließen, strengere Due-Diligence-Pflichten oder detailliertere Berichtsanforderungen. Zum Beispiel könnte die CS3D verlangen, dass Unternehmen nicht nur ihre direkten Lieferanten, sondern auch weiter entfernte Lieferanten in der Kette überprüfen, was über die aktuellen Anforderungen des LkSG hinausgeht.
3. Wen betrifft die CSDDD?
Der geplante Anwendungsbereich der neuen Richtlinie sieht vor, verschiedene Unternehmensgruppen einzubeziehen, abhängig von ihrer Größe und ihrem Umsatz.
Geplant ist nach Stand vom 14.03.2024, dass langfristig EU-Unternehmen und deren Mutterunternehmen unter die Richtlinie fallen, wenn sie mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und einen weltweiten Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Bis dahin ist eine stufenweise Anwendung nach Unternehmensgröße und Umsatz geplant.
- Ab dem Jahr 2027, also drei Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D), soll diese Richtlinie für Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro erzielen.
- Im darauf folgenden Jahr 2028, vier Jahre nach der Einführung der CS3D, soll sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 900 Millionen Euro erweitern.
- Schließlich soll im Jahr 2029, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, die CS3D auch für Unternehmen relevant sein, die mehr als 1.000 Mitarbeiter zählen und einen Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro aufweisen.
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4. Was ist der Unterschied zwischen CSDDD und CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konzentriert sich auf die Verbesserung der Transparenz und Qualität von Nachhaltigkeitsberichten, die Unternehmen veröffentlichen müssen.
Im Gegensatz dazu legt die CSDDD konkrete Handlungsanforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken nachhaltig sind. Während die CSRD Unternehmen dazu anhält, über ihre Aktivitäten zu berichten, verlangt die CSDDD von ihnen, proaktiv zu handeln und ihre Prozesse zu verbessern, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu vermeiden.
Die CSRD betrifft bereits Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder börsennotierte KMUs. Die CSDDD greift erst für größere Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und gewissen Umsätzen.
Zwischen beiden Richtlinien gibt es auch Synergien: Unternehmen, die einen Übergangsplan für den Klimaschutz erstellen, der den Vorgaben der CSRD und der ESRS Standards gemäß ESRS E1-1 entspricht, erfüllen damit ebenfalls die Anforderungen, die die CS3D an solche Übergangspläne stellt. Die Basis hierfür ist stehts die Erhebung der Treibhausgasbilanz über Scope 1, 2 und 3, der sogenannte Corporate Carbon Footprint.
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