Video-Update: Seit 31.07.23 steht fest, dass auch der ESRS E1 der Wesentlichkeitsanalyse unterliegt.
1. EFRAG Standard ESRS E1 für das CSRD-Reporting steht fest
Die themenbezogenen Standards der CSRD werden vom ESRS E1 Klimawandel angeführt. Die deutsche finale Version des ESRS E1 steht nun fest, seit am 31. Juli 2023 der entsprechende Delegierte Rechtsakt der EU Komission veröffentlicht worden war. Ein delegierter Rechtsakt ist eine rechtliche Maßnahme, die von der Europäischen Kommission ergriffen wird, um bestimmte Details oder Aspekte einer bestehenden Gesetzgebung der Europäischen Union auszufüllen oder zu ergänzen.
Zur Quelle:
Unter dem Abschnitt „Annahme durch die Kommission“ im Anhang C finden Sie den ESRS E1 Klimawandel/ Climate Change auf deutsch vom 31.07.2023:
Es steht nun fest, dass der ESRS E1, wie alle themenspezifischen Standards, der Wesentlichkeitsanalyse unterliegt. Das bedeutet, dass er nur dann berichtet werden muss, wenn er für das Unternehmen als wesentlich identifiziert wird.
Es ist jedoch zu erwarten, dass der ESRS E1 Klimawandel bei nahezu jedem Unternehmen zu den wesentlichen Berichtsthemen gehört, da praktisch jede wirtschaftliche Tätigkeit mit der Emission von Treibhausgasen einhergeht.
Eine weitere Besonderheit des ESRS E1
Falls der Klimawandel für ein Unternehmen nicht von essentieller Bedeutung ist, müssen die Schlussfolgerungen der Wesentlichkeitsbewertung in Bezug auf den Klimawandel detailliert erläutert werden, um den Ausschluss zu rechtfertigen. Zudem muss diese Analyse auch einen vorausschauenden Ansatz verfolgen und verdeutlichen, unter welchen Umständen dieser Bereich in Zukunft von Bedeutung sein könnte.

2. Anforderungen des ESRS E1 an die Scope 3 Emissionen
Der EFRAG Standard ESRS E1 beinhaltet unter anderem
• die Aufstellung der Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 und spezifischen Vorgaben des Standards
• die Reduktionsziele und Maßnahmen zur Anpassung des Geschäftsmodells im Einklang mit dem Klimaschutz
• die Effekte aus klimabedingten Risiken und Chancen durch das sowie auf das Unternehmen.
Aufgeschlüsselt werden diese nach:
STRATEGISCHE ERLÄUTERUNGEN
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz |
E1-2 | Strategien |
E1-3 | Maßnahmen |
PARAMETER UND KPI
E1-4 | Ziele |
E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen nach Scope 1, 2, 3 und gesamt |
E1-7 | CO2-Reduktionsprojekte |
E1-8 | Interne CO2-Bepreisung |
E1-9 | Finanzielle Auswirkungen von Risiken und Chancen |

3. Anforderungen des ESRS E1 an die Scope 3 Emissionen
Die Wertschöpfungskette in Scope 3 einbeziehen
Die Nachhaltigkeitsinformationen beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, nicht nur auf die eigene Unternehmenstätigkeit. Für den ESRS E1 sind wesentliche Daten aus der Wertschöpfungskette für Angabe der Scope 3 Treibhausgasemissionen erforderlich. Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden können im ersten Berichtsjahr auf die Angabe der Scope 3 Treibhausgase verzichten.
Besonders die Erhebung von Scope 3 stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Scope 3 umfasst vor- und nachgelagerten Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeiten verbunden sind. Die Entscheidung, welche Daten aus der Vielzahl an Waren, Dienstleistungen, Müllentsorgung, Reisen und Pendeln und weiteren Scope 3 Kategorien standardkonform erhoben werden müssen und wesentlich sind, erfordert einiges an Zeit und Expertise. Unser Team von Green Vision Solutions unterstützt Sie durch unseren standardkonformen Prozess. Dieser ermöglicht eine schlanke Umsetzung im ersten Jahr, ein sogenanntes Screening, wie auch die detaillierte Erhebung signifikanter Scope 3 Kategorien.
Standardkonforme Gliederung der Emissionskategorien nach dem ESRS E1
Während Scope 1 und 2 recht kompakte Kategorien darstellen, gibt es für die Emissionen aus Scope 3 nach den finalen Entwürfen des Standards komplexere Reporting Requirements. Sie teilen sich in feinere Kategorien, denen die Emissionen zugeordnet werden müssen.

CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD
Standardkonforme und wirtschaftliche Umsetzung für die neue Reportingpflicht
18. Oktober 2023, 10.30 Uhr
4. Vorbereitung auf die neuen Standards
Kontakt zu Carbon Footprint Dienstleistern aufnehmen
Die näherrückende Berichtspflicht wird deutschlandweit über 15.000 Unternehmen betreffen. Sich jetzt vorzubereiten, ermöglicht die Auswahl eines kompetenten Partners für die Erhebung der ökologischen Kennzahlen, bevor die Zeit zu knapp wird und die steigende Anfrage die verfügbaren Anbieter auslastet. Nehemn Sie deshalb schon jetzt Kontakt auf, um zu evaluieren, ob unsere CSRD-konforme Carbon-Footprint-Erhebung zu Ihrem Unternehmen passt. Green Vision Solutions hilft durch die Erstellung ihres Corporate Carbon Footprints dabei, Reporting-Vorgaben und darüberhinausgehende Stakeholderanforderungen an CO2
Infomieren Sie sich hier über unseren Corporate Carbon Footprint
Frühzeitige mit der Prozessimplementierung für das neue Reporting beginnen
Wir empfehlen, nun ganz konkret Kontakt für ein Erstgespräch aufzunehmen und für das nächste Geschäftsjahr einen CO2-Fußabdruck für den ESRS E1 Standard erstellen zu lassen. Damit haben Sie die Implementierung bereits gemeistert und Sie können noch vor der verpflichtenden Frist der CSRD Richtlinie Ihre Klimaschutzkennzahlen mit Ihren Stakeholder, wie Mitarbeitern, Kreditinstituten oder Kunden nach den Reporting Standards teilen.
Für das Geschäftsjahr 2024 muss dann der CO2

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