ESRS E1 Climate Change: So erfüllen Sie das Klimaschutz-Reporting

Die themenbezogenen Standards der CSRD werden vom ESRS E1 Klimawandel angeführt. Die deutsche finale Version des ESRS E1 steht seit dem 31.07.2023 fest. Es ist zu erwarten, dass der ESRS E1 Klimawandel bei nahezu jedem Unternehmen zu den wesentlichen Berichtsthemen gehört, da nahezu jede wirtschaftliche Tätigkeit mit der Emission von Treibhausgasen einhergeht. 

|  UPDATE: 19. Februar 2024

🕓 Lesezeit 6 Minuten

ESRS E1 Climate Change EFRAG Standard CSRD

1. ESRS E1: Verortung in den EFRAG Standards für das CSRD-Reporting

 

Die themenbezogenen Standards der CSRD werden vom ESRS E1 Klimawandel angeführt. Der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) bilden den inhaltlichen Kern des Standards. Auf diese bauen KPI, Maßnahmen, Ziele und Strategien auf.

Quelle des delegierten Rechtsaktes

Die deutsche finale Version des ESRS E1 steht nun fest, seit am 31. Juli 2023 der entsprechende Delegierte Rechtsakt der EU Komission veröffentlicht worden war. Ein delegierter Rechtsakt ist eine rechtliche Maßnahme, die von der Europäischen Kommission ergriffen wird, um bestimmte Details oder Aspekte einer bestehenden Gesetzgebung der Europäischen Union auszufüllen oder zu ergänzen.

Unter dem Abschnitt „Annahme durch die Kommission“ im Anhang C finden Sie den ESRS E1 Klimawandel/ Climate Change auf deutsch vom 31.07.2023:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de

 

2. Zusammenspiel mit der Wesentlichkeitsanalyse

Es steht nun fest, dass der ESRS E1, wie alle themenspezifischen Standards, der Wesentlichkeitsanalyse unterliegt. Das bedeutet, dass er nur dann berichtet werden muss, wenn er für das Unternehmen als wesentlich identifiziert wird.

Es ist jedoch zu erwarten, dass der ESRS E1 Klimawandel bei nahezu jedem Unternehmen zu den wesentlichen Berichtsthemen gehört, da praktisch jede wirtschaftliche Tätigkeit mit der Emission von Treibhausgasen einhergeht.  

Falls der Klimawandel für ein Unternehmen nicht von essentieller Bedeutung ist, müssen die Schlussfolgerungen der Wesentlichkeitsbewertung in Bezug auf den Klimawandel detailliert erläutert werden, um den Ausschluss zu rechtfertigen. Zudem muss diese Analyse auch einen vorausschauenden Ansatz verfolgen und verdeutlichen, unter welchen Umständen dieser Bereich in Zukunft von Bedeutung sein könnte.

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3. Überblick der Angabepflichten des ESRS E1 Berichts

 

E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Erläuterung der Klimaschutzstrategie des Unternehmens im Einklang mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken u. Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
E1-2 Strategien
im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-3 Maßnahmen
Erläuterung der Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
E1-4 Ziele
im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
Aufschlüsselung der Energiequellen
E1-6 THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen gemäß GHG-Protocol
E1-7 CO2e-Reduktionsprojekte
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
E1-8 Interne CO2e-Bepreisung
Internes System zur imaginären oder tatsächlichen Bepreisung von CO2, um Anreize für Einsparungen zu schaffen
E1-9 Finanzielle Auswirkungen von Risiken und Chancen
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

 

4. Anforderungen des ESRS E1 an die Scope 3 Emissionen

Die Wertschöpfungskette in Scope 3 einbeziehen

Die Nachhaltigkeitsinformationen beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, nicht nur auf die eigene Unternehmenstätigkeit. Für den ESRS E1 sind wesentliche Daten aus der Wertschöpfungskette für Angabe der Scope 3 Treibhausgasemissionen erforderlich.

 

Auszug aus dem efrag standard esrs e1

 

Besonders die Erhebung von Scope 3 stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Scope 3 umfasst vor- und nachgelagerten Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeiten verbunden sind. Hierzu zählen unter anderem Daten über eingekaufte und verkaufte Waren, Dienstleistungen, Müllentsorgung, Reisen und Pendeln der Mitarbeitenden. Diese müssen standardkonform nach dem Greenhouse Gas Protocol erhoben werden und den vorgegebenen Scope 3 Kategorien zugeordnet werden.

 

CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD

Standardkonforme und wirtschaftliche Umsetzung für die neue Reportingpflicht

11. Dezember​, 10.30-11.15 Uhr

5. Ausnahmen und Übergangsregelungen beim ESRS E1 Bericht

 

In mehreren Bereichen wurden für die ersten Berichtsjahren Vereinfachungen und Übergangsregelungen eingeräumt.

So können beispielsweise Strategien, Maßnahmen und Ziele, wenn diese noch nicht vorliegen, laut ESRS 1 Absatz 33 zunächst lediglich mit Angabe des geplanten Zeitrahmens zur Umsetzung angegeben werden.

Auch bei Scope 3 gibt es eine relevante Ausnahme: Die Scope 3 Emissionen müssen für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden erst ab zweitem Berichtsjahr verpflichtend abgebildet werden.

Die Detail zu diesen und weiteren Erleichterungen im ESRS E1 Erstbericht vermitteln wir in unseren Seminaren oder im E-Learning Kurs:

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6. Vorbereitung der Treibhausgasemissionen (Scope 1 bis 3)

 

Besonders die Erhebung der Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Es gibt Datenlücken, die geschlossen werden müssen und Unsicherheiten, welche Daten tatsächlich für eine anerkannte Bilanzierung benötigt werden. Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden.

Aus der Quintessenz unserer Praxiserfahrung hat unser Team von Green Vision Solutions einen klaren und TÜV-zertifizierten Prozess für den Corporate Carbon Footprint entwickelt  und diesen bereits bei über 200 Unternehmen erfolgreich angewendet. So erheben wir auch gemeinsam mit Ihnen Scope 1, 2 und 3 – garantiert einfach und ohne erforderliche Vorkenntnisse auf Ihrer Seite: 

 

Video-Update: Seit 31.07.23 steht fest, dass auch der ESRS E1 der Wesentlichkeitsanalyse unterliegt.

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Bei dem Thema Nachhaltigkeit bzw. ökologische Tragfähigkeit stehen der Klimawandel und die menschliche Einflussnahme auf diesen im Zentrum, weil in kaum einem anderen Bereich Umweltwirkungen so gut gemessen und mit Zahlen belegt werden können. Der Indikator sind hier die anthropogenen Emissionen, also die Treibhausgasemissionen, die vom Menschen verursacht werden und zur Klimaerwärmung beitragen.

Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

Jetzt handeln lohnt sich

Wenn Sie Ihre Emissionen kennen, sind Sie auf vorhersehbare strengere gesetzliche Vorgaben, wie die steigende Besteuerung von Treibhausgasemissionen oder die verpflichtende Umsetzung investitionsintensiver Maßnahmen, vorbereitet. Diese Komponente in Ihrem unternehmerischen Risikomanagement abzubilden, ist langfristig unerlässlich.

Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Wenn Sie Ihre Emissionen kennen, sind Sie auf vorhersehbare strengere gesetzliche Vorgaben, wie die steigende Besteuerung von Treibhausgasemissionen oder die verpflichtende Umsetzung investitionsintensiver Maßnahmen, vorbereitet. Diese Komponente in Ihrem unternehmerischen Risikomanagement abzubilden, ist langfristig unerlässlich.

Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Bei dem Thema Nachhaltigkeit bzw. ökologische Tragfähigkeit stehen der Klimawandel und die menschliche Einflussnahme auf diesen im Zentrum, weil in kaum einem anderen Bereich Umweltwirkungen so gut gemessen und mit Zahlen belegt werden können. Der Indikator sind hier die anthropogenen Emissionen, also die Treibhausgasemissionen, die vom Menschen verursacht werden und zur Klimaerwärmung beitragen.

Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

Jetzt handeln lohnt sich

Wenn Sie Ihre Emissionen kennen, sind Sie auf vorhersehbare strengere gesetzliche Vorgaben, wie die steigende Besteuerung von Treibhausgasemissionen oder die verpflichtende Umsetzung investitionsintensiver Maßnahmen, vorbereitet. Diese Komponente in Ihrem unternehmerischen Risikomanagement abzubilden, ist langfristig unerlässlich.

Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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