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|  06. Dezember 2022

ESRS E1 Climate Change: So erfüllen Sie das Klimaschutz-Reporting

Nachdem der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben hat, stehen die Pflichtangaben nun fest. Dazu gehört der EFRAG Standard ESRS E1 Climate Change, der im Rahmen der CSRD unabhängig von einer besonderen Wesentlichkeitsprüfung reportet werden muss.

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efrag standard esrs e1

1. EFRAG Standard ESRS E1 wird für alle Unternehmen zur Pflicht im CSRD-Reporting

 

Nachdem der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben hat, stehen die Pflichtangaben nun fest. Dazu gehört, neben General Disclosures und Governance Angaben (ESRS 2), der EFRAG Standard ESRS E1 Climate Change (Klimawandel), der von allen CSRD-pflichtigen Unternehmen unabhängig von einer besonderen Wesentlichkeitsprüfung reportet werden muss.

 

Die verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Überblick:

  • ESRS 2 General Disclosures, Strategy, Governance, Materiality
  • ESRS E1 Climate Change
  • ESRS S1 Own Workforce General Standard (ab 250 Mitarbeitenden) 

Der ESRS E1 Climate Change wurde mit den weiteren Entwürfen der ESRS Standards der EFRAG am 23. November als finaler Entwurf veröffentlicht und der EU-Kommission übergeben. In dieser finalen Version wurden gegenüber der Entwürfe von April einige Punkte der Standards verschlankt und angepasst. Einige Disclosure Requirements wurden für die neuen Entwürfe zusammengezogen, doch der Inhalt bleibt nah am Alten.

 

Der EFRAG Standard ESRS E1  beinhaltet unter anderem

• die Aufstellung der Treibhausgasemissionen  nach Scope 1, 2 und 3 und spezifischen Vorgaben des Standards

• die Reduktionsziele und Maßnahmen zur Anpassung des Geschäftsmodells im Einklang mit dem Klimaschutz

• die Effekte aus klimabedingten Risiken und Chancen durch das sowie auf das Unternehmen.

 

CSRD Richtlinie emissionen scope 1 2 3
Briefing CSRD Richtlinie

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mit Anforderungen, Betroffenheit und Auswirkungen der Berichterstattungspflicht für nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen in Unternehmen

2. Anforderungen des ESRS E1 an die Scope 3 Emissionen

 

Die Wertschöpfungskette in Scope 3 einbeziehen

Die Nachhaltigkeitsinformationen beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, nicht nur auf die eigene Unternehmenstätigkeit. Für den ESRS E1 sind wesentliche Daten aus der Wertschöpfungskette für Angabe der Scope 3 Treibhausgasemissionen erforderlich.

Besonders die Erhebung von Scope 3 stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Scope 3 umfasst vor- und nachgelagerten Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeiten verbunden sind. Die Entscheidung, welche Daten aus der Vielzahl an Waren, Dienstleistungen, Müllentsorgung, Reisen und Pendeln und weiteren Scope 3 Kategorien standardkonform erhoben werden müssen, sollte von Experten getroffen werden. Unser Team von Green Vision Solutions unterstützt Sie durch unseren standardkonformen Prozess.

 

Standardkonforme Gliederung der Emissionskategorien nach dem ESRS E1

Während Scope 1 und 2 recht kompakte Kategorien darstellen, gibt es für die Emissionen aus Scope 3 nach den finalen Entwürfen des Standards komplexere Reporting Requirements. Sie teilen sich in feinere Kategorien, denen die Emissionen zugeordnet werden müssen.

 

Auszug aus dem efrag standard esrs e1

CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD

Standardkonforme und wirtschaftliche Umsetzung für die neue Reportingpflicht

22. März 2023, 10.30 Uhr

3. Vorbereitung auf die neuen Standards

 

Kontakt zu Carbon Footprint Dienstleistern aufnehmen

Die näherrückende Berichtspflicht wird deutschlandweit über 15.000 Unternehmen betreffen. Sich jetzt vorzubereiten, ermöglicht die Auswahl eines kompetenten Partners für die Erhebung der ökologischen Kennzahlen, bevor die Zeit zu knapp wird und die steigende Anfrage die verfügbaren Anbieter auslastet. Nehemn Sie deshalb schon jetzt Kontakt auf, um zu evaluieren, ob unsere CSRD-konforme Carbon-Footprint-Erhebung zu Ihrem Unternehmen passt. Green Vision Solutions hilft durch die Erstellung ihres Corporate Carbon Footprints dabei, Reporting-Vorgaben und darüberhinausgehende Stakeholderanforderungen an CO2-Kennzahlen wirtschaftlich zu erfüllen. Dazu bieten wir unsere TÜV-zertifizierte Software+Service-Methode an: mit nutzerfreundlicher Carbon-Management-Software und starkem individuellen Serviceangebot.

Frühzeitige mit der Prozessimplementierung für das neue Reporting beginnen

Wir empfehlen, nun ganz konkret Kontakt für ein Erstgespräch aufzunehmen und für das nächste Geschäftsjahr einen CO2-Fußabdruck für den ESRS E1 Standard erstellen zu lassen. Damit haben Sie die Implementierung bereits gemeistert und Sie können noch vor der verpflichtenden Frist der CSRD Richtlinie Ihre Klimaschutzkennzahlen mit Ihren Stakeholder, wie Mitarbeitern, Kreditinstituten oder Kunden nach den Reporting Standards teilen. 

Für das Geschäftsjahr 2024 muss dann der CO2-Fußabdruck auch obligatorisch im Sustainability Reporting im Lagebericht enthalten sein. Sie können diesen dann dank Ihren Erfahrungswerten routiniert erstellen und müssen nicht kurzfristig nach einer Lösung suchen. Dieser lässt zudem, wie man es auch von den finanziellen Kennzahlen gewohnt ist, Vergleiche zum bereits gemeisterten Vorjahr zu.

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