
Adrian Emert
1. Hintergrund und Entstehung der ESRS Standards
Nach dem Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive von April 2021, hat der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig die neue EU-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen bringt nun klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Bisher war es Unternehmen überlassen, die Art und Veröffentlichungsweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Zu den Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen seitens der EU mit den verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) der EFRAG einheitlich festgesetzt.
Die ersten ESRS Entwürfe (Exposure Drafts vom 29. April 2022) durchliefen bis August 2022 eine öffentliche Kommentar-Runde. Im November 2022 hat die EFRAG schließlich die finalen ESRS Standards veröffentlicht, die der europäischen Kommission übermittelt wurden. In dieser finalen Version der ESRS Standards wurden gegenüber der Entwürfe von April einige Punkte verschlankt und angepasst, um den Aufwand der Berichterstattung angemessen zu halten.
2. Überblick über die einzelnen Standards
ESRS Final Draft veröffentlicht am 23. November 2022:
Cross-Cutting-Standards
- ESRS 1 General principles
- ESRS 2 General, strategy, governance and materiality assessment disclosure requirements*
Environment
- ESRS E1 Climate change*
- ESRS E2 Pollution
- ESRS E3 Water and marine resources
- ESRS E4 Biodiversity and ecosystems
- ESRS E5 Resource use and circular economy
Social
- ESRS S1 Own workforce*
- ESRS S2 Workers in the value chain
- ESRS S3 Affected communities
- ESRS S4 Consumers and end-users
Governance
- ESRS G1 Governance, risk management and internal control
- ESRS G2 Business conduct
*Pflichtstandards für alle Unternehmen unabhängig von einer besonderen Wesentlichkeitsprüfung (ESRS S1 ab 250 Mitarbeitenden)


3. Welche ESRS Standards müssen berichtet werden?
Nachdem der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben hat, stehen die Pflichtangaben nun fest. Dazu gehören zum ersten die General Disclosures und Governance Angaben (ESRS 2), für Unternehmen ab 250 Miatarbeitenden zum zweiten der ESRS S1 Eigene Belegschaft. Zum dritten muss der EFRAG Standard ESRS E1 Klimawandel von allen CSRD-pflichtigen Unternehmen unabhängig von einer besonderen Wesentlichkeitsprüfung reportet werden.
Ob weitere Standards reportet werden müssen, hängt von deren Wesentlichkeit für das Unternehmen ab. Diese muss individuell geprüft werden.
Die verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Überblick:
- ESRS 2 General Disclosures, Strategy, Governance, Materiality
- ESRS E1 Climate Change
- ESRS S1 Own Workforce General Standard (ab 250 Mitarbeitenden)
CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD
Standardkonforme und wirtschaftliche Umsetzung für die neue Reportingpflicht
22. Februar 2023, 10.30 Uhr
4. Was ändert sich zu vorigen Carbon Accounting and Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS Standards) beinhalten konkrete anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Reportinglayouts. Der ESRS Climate Change stützt sich u. a. auf das Greenhouse-Gas-Protocol. Der Corporate Accounting and Reporting Standard des Greenhouse-Gas-Protocols ist der wichtigste international anerkannter Standard für die Erfassung von Treibhausgas-Emissionen. Er behält auch mit den neuen ESRS Standards seine Relevanz, da er eine wichtige fachliche Basis darstellt. Beispielsweise wurde die Gliederung der Emissionen in Scope1, Scope2 und Scope 3 im ESRS E1 übernommen. Auch die GHG-Kategorisierung der Scope 3 Unterkategorien ist zentral im neuen Standard.
Besonders die Erhebung der Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Entscheidung, welche CO2-Emissionen aus den Scope 3 Kategorien (z.B. Bezug von Waren und Dienstleistungen, Müllentsorgung, Geschäftsreisen) erhoben werden, ist relevant für den Aufwand der Bilanzierung und für die Anerkennung der Kennzahlen für das CSRD-Reporting. Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden. Unser Team von Green Vision Solutions nimmt Sie hierzu mit einem standardkonformen Prozess mit überschaubarem Bilanzierungsaufwand an die Hand. Nach Eingrenzung des Bedarfs durch unsere Experten übermitteln Sie lediglich die benötigten Verbrauchsdaten.
Unser Prozess wurde auch im Austausch mit Wirtschaftsprüfern weiterentwickelt. Beispielsweise steht uns die FALK GmbH & Co KG nicht nur in der Steuerberatung, sondern auch als Know-How-Partner für die CSRD und die Erfüllung der Reportingpflichten kompetent zur Seite. Mit 400 Mitarbeitenden unterstützt FALK seine Mandanten seit über 80 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und IT-Beratung.
Mit unserer wirtschaftlichen Corporate Carbon Footprint Lösung sind Sie also bestens auf die Prüfung von Treibhausgasemissionen nach den relevanten Standards vorbereitet.
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