Mit dem CSRD Update von Juni 2023 haben sich die Pflichtstandards und wesentliche Anforderungen geändert. Die neuen Änderungen lesen Sie hier im Blogartikel zum CSRD Update von Juli 2023.
1. Hintergrund und Entstehung der ESRS Standards der EFRAG
Nach dem Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, von April 2021, hat der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig die neue EU-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen bringt nun klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Bisher war es Unternehmen überlassen, die Art und Veröffentlichungsweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Zu den Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen seitens der EU mit den verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) der EFRAG einheitlich festgesetzt.
Die ersten ESRS Entwürfe (Exposure Drafts vom 29. April 2022) der EFRAG durchliefen bis August 2022 eine öffentliche Kommentar-Runde. Im November 2022 hat die EFRAG schließlich die finalen ESRS veröffentlicht, die der europäischen Kommission übermittelt wurden. In dieser finalen Version der ESRS Standards wurden gegenüber der Entwürfe von April einige Punkte verschlankt und angepasst, um den Aufwand der Berichterstattung für die CSRD angemessen zu halten.
2. Überblick über die einzelnen Standards
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vom 31.07.2023:
Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General principles)
- ESRS 2 Allgemeine Angaben (General disclosures)
Umwelt (Environment)
- ESRS E1 Klimawandel (Climate change) → Zum ESRS E1 Blogbeitrag
- ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)
- ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy)
Soziales (Social)
- ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce)
- ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain)
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users)
Unternehmensführung (Governance)
- ESRS G1 Unternehmenspolitik (Business conduct)
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Zur Quelle: Hier finden Sie die ESRS auf deutsch vom 31.07.2023
Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache. Die ESRS (deutsch) finden Sie hier unter dem Abschnitt “Annahme durch die Kommission” im Anhang C:


3. Welche ESRS Standards müssen berichtet werden?
November 2022: Grünes Licht für die CSRD
Am 28. November 2022 hatte der europäische Ratendgültig grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben, die am 05. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Zu den Pflichtstandards gehörten nach Stand November 2022 zum ersten die General Disclosures und Governance Angaben (ESRS 2), für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zum zweiten der ESRS S1 Eigene Belegschaft und zum dritten der EFRAG Standard ESRS E1 Klimawandel. Ob weitere Standards reportet werden müssen, sollte zum damaligen Stand von deren Wesentlichkeit für das Unternehmen abhängen und individuell geprüft werden.
Juni 2023: Erleichterte Entwürfe der ESRS
Im Juni 2023 hat die EU eine überarbeitete Version des 1. Sets von 12 ESRS vorgestellt, in die einige Erleichterungen eingeflossen sind, um sie erneut zur Konsultation zu stellen. Ausgenommen vom ESRS 2, der immer verpflichtend ist, unterliegen nun alle anderen ESRS der Wesentlichkeitsanalyse.
August 2023: Finale Verabschiedung der ESRS
Am 31.7.2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt für das Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit stehen die verbindlichen Standards zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit in der EU fest.
Mit Ausnahme des ESRS 2, der immer verpflichtend ist, müssen nun alle anderen ESRS einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden. Zusätzlich sind alle Berichtsanforderungen und Datenpunkte in Bezug auf ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung und Bewertung von materiellen Auswirkungen, Risiken und Chancen) unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens verpflichtend, sofern sie in den umweltbezogenen Standards (ESRS E1 bis E5) oder ESRS G1 aufgeführt sind.
Die Pflichtstandards haben sich mit dem CSRD Update von Juni 2023 geändert. Den aktuellen Stand zu den verpflichtenden und optionales ESRS lesen Sie ausführlich hier im Blogartikel zum CSRD Update von Juli 2023.
November 2023: EFRAG veröffentlicht ESRS Q&A Platform
Um die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte zu unterstützen, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Q&A-Plattform zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Das Hauptziel der Frage-und-Antwort-Plattform des ESRS besteht darin, technische Fragen zu erfassen und zu beantworten, die trotz einer eingehenden Analyse durch Interessengruppen noch immer ungelöst sind.
Fragen zu den ESRS können auf dieser Seite eingereicht werden.
4. Was ändert sich zu vorigen Carbon Accounting and Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards beinhalten konkrete anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Reportinglayouts. Der ESRS Climate Change stützt sich u. a. auf das Greenhouse-Gas-Protocol. Der Corporate Accounting and Reporting Standard des Greenhouse-Gas-Protocols ist der wichtigste international anerkannter Standard für die Erfassung von Treibhausgas-Emissionen. Er behält auch mit den neuen ESRS Standards seine Relevanz, da er eine wichtige fachliche Basis darstellt. Beispielsweise wurde die Gliederung der Emissionen in Scope1, Scope2 und Scope 3 im ESRS E1 übernommen. Auch die GHG-Kategorisierung der Scope 3 Unterkategorien ist zentral im neuen Standard.
Besonders die Erhebung der Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Entscheidung, welche CO2-Emissionen aus den Scope 3 Kategorien (z.B. Bezug von Waren und Dienstleistungen, Müllentsorgung, Geschäftsreisen) erhoben werden, ist relevant für den Aufwand der Bilanzierung und für die Anerkennung der Kennzahlen für das CSRD-Reporting. Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden. Unser Team von Green Vision Solutions nimmt Sie hierzu mit einem TÜV-zertifizierten und standardkonformen Prozess mit überschaubarem Bilanzierungsaufwand an die Hand. Nach Eingrenzung des Bedarfs durch unsere Experten übermitteln Sie lediglich die benötigten Verbrauchsdaten.
Unser Prozess wurde auch im Austausch mit Wirtschaftsprüfern weiterentwickelt. Beispielsweise steht uns die FALK GmbH & Co KG nicht nur in der Steuerberatung, sondern auch als Know-How-Partner für die CSRD und die Erfüllung der Reportingpflichten kompetent zur Seite. Mit 400 Mitarbeitenden unterstützt FALK seine Mandanten seit über 80 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und IT-Beratung.
Mit unserer TÜV-zertifizierten Corporate Carbon Footprint Lösung sind Sie also bestens auf die Prüfung von Treibhausgasemissionen nach den relevanten Standards vorbereitet. Starten und finden Sie heraus, wo Sie stehen!
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