|  Update: 12. September 2024

Die ESRS Standards im Überblick

Die neue Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards der EFRAG. Sie erhalten in diesem Beitrag einen Überblick über die neuen EFRAG Standards, deren Entstehung und deren Anforderungen. Hier finden Sie die ESRS Standards auf deutsch zum Download verlinkt.

🕓 Lesezeit 7 Minuten

ESRS deutsch - European Sustainability Reporting Standards vom 31.07.2023

1. Hintergrund und Entstehung der ESRS Standards der EFRAG

 

Nach dem Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, von April 2021, hat der europäische Rat am 28. November 2022 endgültig die neue EU-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen bringt nun klar definierte Standards mit sich: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Bisher war es Unternehmen überlassen, die Art und Veröffentlichungsweise der Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen. Zu den Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen seitens der EU mit den verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) der EFRAG einheitlich festgesetzt.

Die ersten ESRS Entwürfe (Exposure Drafts vom 29. April 2022) der EFRAG durchliefen bis August 2022 eine öffentliche Kommentar-Runde. Im November 2022 hat die EFRAG schließlich die finalen ESRS veröffentlicht, die der europäischen Kommission übermittelt wurden. In dieser Version der ESRS Standards wurden gegenüber der Entwürfe von April einige Punkte verschlankt und angepasst, um den Aufwand der Berichterstattung für die CSRD angemessen zu halten. Zuletzt wurde am 9. August eine zweite Berichtigung der deutschen Übersetzung der ESRS Set 1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst einige sprachliche Änderungen und bezieht sich nur auf die deutsche Version.

2. Überblick über die einzelnen ESRS Standards deutsch

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vom 31.07.2023:

Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)

  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General principles)
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben (General disclosures)

Umwelt (Environment)

  • ESRS E1 Klimawandel (Climate change)  →  Zum ESRS E1 Blogbeitrag
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy)
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Soziales (Social)

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce)
  • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain)
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users)

Unternehmensführung (Governance)

  • ESRS G1 Unternehmenspolitik (Business conduct)

Wo gibt es die ESRS Standards auf deutsch?

Im Folgenden finden Sie die ESRS auf deutsch vom 31.07.2023 mit sprachlicher Berichtigung vom 09.08.2024 zum Download als PDF

Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache. Die ESRS (deutsch) finden Sie hier:

Zur Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202490457

3. Welche ESRS Standards müssen berichtet werden? 

 

November 2022: Grünes Licht für die CSRD 

Am 28. November 2022 hatte der europäische Ratendgültig grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gegeben, die am 05. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Zu den Pflichtstandards gehörten nach Stand November 2022 zum ersten die General Disclosures und Governance Angaben (ESRS 2), für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zum zweiten der ESRS S1 Eigene Belegschaft und zum dritten der EFRAG Standard ESRS E1 KlimawandelOb weitere Standards reportet werden müssen, sollte zum damaligen Stand von deren Wesentlichkeit für das Unternehmen abhängen und individuell geprüft werden. 

Juni 2023: Erleichterte Entwürfe der ESRS

Im Juni 2023 hat die EU eine überarbeitete Version des 1. Sets von 12 ESRS vorgestellt, in die einige Erleichterungen eingeflossen sind, um sie erneut zur Konsultation zu stellen. Ausgenommen vom ESRS 2, der immer verpflichtend ist, unterliegen nun alle anderen ESRS der Wesentlichkeitsanalyse.

CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD

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August 2023: Finale Verabschiedung der ESRS

Am 31.7.2023 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt für das Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit stehen die verbindlichen Standards zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit in der EU fest.

Mit Ausnahme des ESRS 2, der immer verpflichtend ist, müssen nun alle anderen ESRS einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden. Zusätzlich sind alle Berichtsanforderungen und Datenpunkte in Bezug auf ESRS 2 IRO-1 (Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung und Bewertung von materiellen Auswirkungen, Risiken und Chancen) unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens verpflichtend, sofern sie in den umweltbezogenen Standards (ESRS E1 bis E5) oder ESRS G1 aufgeführt sind. 

Die Pflichtstandards haben sich mit dem CSRD Update von Juli 2023 geändert. Ausführlich lesen Sie weiteres zum aktuellen Stand zu den verpflichtenden und optionales ESRS hier im Blogartikel zum CSRD Update von Juli 2023.

November 2023: EFRAG veröffentlicht ESRS Q&A Platform

Um die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte zu unterstützen, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Q&A-Plattform zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Das Hauptziel der Frage-und-Antwort-Plattform des ESRS besteht darin, technische Fragen zu erfassen und zu beantworten, die trotz einer eingehenden Analyse durch Interessengruppen noch immer ungelöst sind.

Fragen zu den ESRS können auf dieser Seite eingereicht werden.

 

Mai 2024: EFRAG veröffentlicht Antworten zu den eingereichten Fragen

Am 30.05.2024 hat die EFRAG eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht, die Fragen zum ersten Satz der ESRS beantwortet. Sie sollen praktische Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichte bieten.

Das Q&A Dokument der EFRAG finden Sie hier verlinkt.

 

August 2024: Anpassungen in der deutschen Übersetzung

Zuletzt wurde am 9. August eine zweite Berichtigung der deutschen Übersetzung der ESRS Set 1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst einige sprachliche Änderungen in der deutschen Version.

So wird beispielsweise „potenzielle finanzielle Auswirkungen“ in „erwartete finanzielle Auswirkungen“ geändert. Außerdem wird eine unnötige Wortdopplung in „Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen“ durch das Streichen des zweiten „Auswirkungen“ vermieden. Des Weiteren wurde der Begriff „Unternehmenspolitik“ im ESRS G1 durch „Unternehmensführung“ ersetzt, was auch inhaltliche Änderungen mit sich bringt. Der englische Begriff „Policies“, zuvor mit „Strategien“ übersetzt, wird nun als „Organisationsrichtlinien“ oder „Unternehmensrichtlinien“ wiedergegeben.

4. Was ändert sich zu vorigen Carbon Accounting and Reporting Standards?

 

Die European Sustainability Reporting Standards beinhalten konkrete anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Reportinglayouts. Der ESRS Climate Change stützt sich u. a. auf das Greenhouse-Gas-Protocol. Der Corporate Accounting and Reporting Standard des Greenhouse-Gas-Protocols ist der wichtigste international anerkannter Standard für die Erfassung von Treibhausgas-Emissionen. Er behält auch mit den neuen ESRS Standards seine Relevanz, da er eine wichtige fachliche Basis darstellt. Beispielsweise wurde die Gliederung der Emissionen in Scope1, Scope2 und Scope 3 im ESRS E1 übernommen. Auch die GHG-Kategorisierung der Scope 3 Unterkategorien ist zentral im neuen Standard.

Besonders die Erhebung der Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Entscheidung, welche CO2-Emissionen aus den Scope 3 Kategorien (z.B. Bezug von Waren und Dienstleistungen, Müllentsorgung, Geschäftsreisen) erhoben werden, ist relevant für den Aufwand der Bilanzierung und für die Anerkennung der Kennzahlen für das CSRD-Reporting. Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden. Unser Team von Green Vision Solutions nimmt Sie hierzu mit einem TÜV-zertifizierten und standardkonformen Prozess mit überschaubarem Bilanzierungsaufwand an die Hand. Nach Eingrenzung des Bedarfs durch unsere Experten übermitteln Sie lediglich die benötigten Verbrauchsdaten.

Unser Prozess wurde auch im Austausch mit Wirtschaftsprüfern weiterentwickelt. Beispielsweise steht uns die FALK GmbH & Co KG nicht nur in der Steuerberatung, sondern auch als Know-How-Partner für die CSRD und die Erfüllung der Reportingpflichten kompetent zur Seite. Mit 400 Mitarbeitenden unterstützt FALK seine Mandanten seit über 80 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und IT-Beratung.

Mit unserer TÜV-zertifizierten Corporate Carbon Footprint Lösung sind Sie also bestens auf die Prüfung von Treibhausgasemissionen nach den relevanten Standards vorbereitet. Starten und finden Sie heraus, wo Sie stehen!

Update zum Video: Im Juni 2023 haben sich die ESRS Pflichtstandards geändert. Ausgenommen vom ESRS 2, der immer verpflichtend ist, unterliegen nun alle anderen ESRS der Wesentlichkeitsanalyse.

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Bei dem Thema Nachhaltigkeit bzw. ökologische Tragfähigkeit stehen der Klimawandel und die menschliche Einflussnahme auf diesen im Zentrum, weil in kaum einem anderen Bereich Umweltwirkungen so gut gemessen und mit Zahlen belegt werden können. Der Indikator sind hier die anthropogenen Emissionen, also die Treibhausgasemissionen, die vom Menschen verursacht werden und zur Klimaerwärmung beitragen.

Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

Jetzt handeln lohnt sich

Wenn Sie Ihre Emissionen kennen, sind Sie auf vorhersehbare strengere gesetzliche Vorgaben, wie die steigende Besteuerung von Treibhausgasemissionen oder die verpflichtende Umsetzung investitionsintensiver Maßnahmen, vorbereitet. Diese Komponente in Ihrem unternehmerischen Risikomanagement abzubilden, ist langfristig unerlässlich.

Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Wenn Sie Ihre Emissionen kennen, sind Sie auf vorhersehbare strengere gesetzliche Vorgaben, wie die steigende Besteuerung von Treibhausgasemissionen oder die verpflichtende Umsetzung investitionsintensiver Maßnahmen, vorbereitet. Diese Komponente in Ihrem unternehmerischen Risikomanagement abzubilden, ist langfristig unerlässlich.

Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Bei dem Thema Nachhaltigkeit bzw. ökologische Tragfähigkeit stehen der Klimawandel und die menschliche Einflussnahme auf diesen im Zentrum, weil in kaum einem anderen Bereich Umweltwirkungen so gut gemessen und mit Zahlen belegt werden können. Der Indikator sind hier die anthropogenen Emissionen, also die Treibhausgasemissionen, die vom Menschen verursacht werden und zur Klimaerwärmung beitragen.

Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

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Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

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Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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