Mehr als nur Software: Ihr Team für CO₂-Bilanzen
Wir begleiten mit persönlicher Beratung, einem TÜV-zertifizierten Prozess und praxisnahen Online-Seminaren. → Mehr dazu
| Stand: 21. Juli 2026
🕓 Lesezeit 10 Minuten
1. Das Wichtigste in Kürze
✓ ESRS bleiben der verbindliche Berichtsstandard der CSRD.
✓ Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde um rund 60 % reduziert.
✓ Zahlreiche freiwillige Angaben wurden gestrichen.
✓ Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen.
✓ ESRS 2 bleibt weiterhin die Grundlage der Berichterstattung.
✓ Die neuen ESRS gelten grundsätzlich ab Geschäftsjahren 2027.
2. Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den verbindlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und legen erstmals europaweit einheitlich fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen offenlegen müssen.
Die Standards decken eine breite Themenpalette ab – von Klimawandel und Umweltschutz über soziale Belange bis hin zu Unternehmensführung (Governance). Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbar, transparent und prüfbar zu machen.
Mit der Überarbeitung der ESRS am 3. Juli 2026 wurden die Berichtspflichten deutlich vereinfacht. Die Grundstruktur der Standards bleibt jedoch erhalten: Unternehmen berichten weiterhin nach den Themen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G). Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, richtet sich – mit Ausnahme des ESRS 2 – nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Hintergrund
Mit der Einführung der CSRD wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU grundlegend vereinheitlicht. Während Unternehmen bisher unterschiedliche Standards nutzen konnten, schaffen die ESRS einen einheitlichen europäischen Berichtsrahmen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen mit den verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) der EFRAG konkretisiert.
3. Was hat sich durch die neuen ESRS vom 3. Juli 2026 geändert?
Mit der Verabschiedung der überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 verfolgt die EU das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen. Die Grundstruktur der ESRS bleibt bestehen – viele Offenlegungspflichten wurden jedoch reduziert oder zusammengeführt.
| Bisherige ESRS (2023) | Neue ESRS (ab Juli 2026) |
|---|---|
| Über 1.100 Datenpunkte mit zahlreichen Detailanforderungen. | Die verpflichtenden Datenpunkte wurden um über 60 % reduziert, die Gesamtzahl aller Datenpunkte sogar um über 70 %. |
| Viele freiwillige („may disclose“) Angaben sorgten für Unsicherheit. | Freiwillige Offenlegungen wurden weitgehend entfernt. Unternehmen können sich auf die verpflichtenden Angaben konzentrieren. |
| Lange textliche Beschreibungen zu Strategien, Prozessen und Maßnahmen. | Narrative Berichtspflichten wurden gekürzt und präziser formuliert. Doppelungen entfallen weitgehend. |
| Hoher Aufwand bei Informationen aus der Wertschöpfungskette. | Erleichterungen bei der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere wenn Informationen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar wären. |
| Sehr umfangreiche Offenlegungen zu Klimathemen. | Die zentralen Angaben zu Scope 1–3, Klimazielen und Transformationsplänen bleiben erhalten. Viele Detailangaben wurden jedoch reduziert. |
| Doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage. | Unverändert. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt. |
| 12 ESRS-Standards | Unverändert. Die Struktur der ESRS bleibt vollständig erhalten. |
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neuen ESRS vereinfachen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich, ohne die Grundprinzipien zu verändern. Unternehmen müssen weiterhin eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten. Gleichzeitig sinkt der Aufwand durch weniger Datenpunkte, weniger Doppelungen und klarere Offenlegungspflichten.
4. Überblick über alle ESRS Standards
Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General principles)
- ESRS 2 Allgemeine Angaben (General disclosures)
Umwelt (Environment)
- ESRS E1 Klimawandel (Climate change) → Zum ESRS E1 Blogbeitrag
- ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)
- ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy)
Soziales (Social)
- ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce)
- ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain)
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users)
Unternehmensführung (Governance)
- ESRS G1 Unternehmensführung (Business conduct)
Mit Ausnahme von ESRS 2 unterliegen alle thematischen Standards der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen berichten also nur über Themen, die für ihr Geschäftsmodell wesentlich sind.
VSME & Omnibus-Erleichterungen
Aktuelle Entwicklungen: Vorgaben zur CO₂-Bilanz für Mittelständler
2. September, 10.30-11.15 Uhr
5. Welche ESRS müssen Unternehmen berichten?
Nicht alle ESRS sind automatisch für jedes Unternehmen verpflichtend. Seit der Verabschiedung der finalen ESRS im Jahr 2023 gilt: Mit Ausnahme des ESRS 2 unterliegen alle thematischen Standards der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Das bedeutet, Unternehmen müssen nur über die Themen berichten, die für ihr Geschäftsmodell wesentlich sind – also wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben oder erhebliche finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen darstellen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das zentrale Steuerungsinstrument der ESRS. Sie betrachtet Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven:
- Impact Materiality: Welche wesentlichen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft
- Financial Materiality: Welche Nachhaltigkeitsthemen können erhebliche finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen darstellen?
Nur wenn ein Thema nach dieser Analyse als wesentlich eingestuft wird, sind die entsprechenden Offenlegungspflichten des jeweiligen ESRS anzuwenden.
Wie viele ESRS berichten Unternehmen in der Praxis?
Welche und wie viele Standards berichtet werden müssen, hängt daher vom jeweiligen Unternehmen ab. Während ESRS 2 grundsätzlich verpflichtend ist, werden je nach Geschäftsmodell meist 3 bis 8 thematische ESRS als wesentlich eingestuft. ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) gehören bei fast allen Unternehmen zu den wesentlichen Standards.
- Produktionsunternehmen berichten häufig zu Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2) und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5).
- Logistikunternehmen legen ihren Fokus meist auf Klimawandel und Treibhausgasemissionen (ESRS E1).
- Unternehmen mit vielen Beschäftigten müssen häufig umfangreiche Angaben zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1 machen.
- Unternehmen mit komplexen Lieferketten berichten häufig zusätzlich über Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2).
Wichtig: Die Überarbeitung der ESRS im Juli 2026 hat an diesem Grundprinzip nichts geändert. Auch die neuen ESRS basieren weiterhin auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Vereinfacht wurden vor allem die Offenlegungspflichten und die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte.
6. ESRS auf Deutsch herunterladen und häufige Fragen
Wo gibt es die ESRS auf Deutsch?
Die ESRS liegen in allen Amtssprachen der Europäischen Union vor – unter anderem auf Deutsch. Bei der Auswahl der Dokumente ist derzeit jedoch zwischen der geltenden Fassung von 2023 und den überarbeiteten ESRS vom 3. Juli 2026 zu unterscheiden.
Derzeit rechtskräftige ESRS:
Die Europäische Kommission hat das erste Set der ESRS am 31. Juli 2023 als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet. Im August 2024 wurde eine sprachliche Berichtigung der deutschen Fassung veröffentlicht.
→ [ESRS 2023 auf Deutsch (Berichtigte Fassung) bei EUR-Lex herunterladen]
Neue ESRS vom 3. Juli 2026:
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten ESRS verabschiedet. Die neuen Texte stehen bereits in deutscher Sprache zur Verfügung, befinden sich aktuell jedoch noch im Prüfverfahren von Europäischem Parlament und Rat. Sie treten erst nach Ablauf des Prüfzeitraums und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
→ [Neue ESRS 2026 auf Deutsch herunterladen]
Häufige Fragen zu den ESRS
Sind die ESRS verpflichtend?
Ja. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach den ESRS erstellen. Welche Unternehmen konkret berichtspflichtig sind, richtet sich nach der CSRD und den Änderungen durch das Omnibus-Paket.
Sind die ESRS durch die Reform 2026 abgeschafft worden?
Nein. Die ESRS bleiben der europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Die Überarbeitung reduziert vor allem die Anzahl der Datenpunkte, beseitigt Doppelungen und vereinfacht einzelne Offenlegungspflichten. Die grundlegende Struktur mit ESRS 1, ESRS 2 sowie den Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bleibt erhalten. Die verpflichtenden Datenpunkte wurden nach Angaben der EU-Kommission um mehr als 60 Prozent reduziert.
Ab wann gelten die neuen ESRS?
Die überarbeiteten ESRS sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen dürfen sie für das Geschäftsjahr 2026 vorzeitig anwenden, sobald der delegierte Rechtsakt in Kraft getreten ist. Zuvor müssen das Europäische Parlament und der Rat das vorgesehene Prüfverfahren abschließen.
Welche ESRS müssen Unternehmen anwenden?
ESRS 2 enthält die allgemeinen, standardübergreifenden Angaben. Welche zusätzlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards anzuwenden sind, richtet sich nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Ein Unternehmen muss daher nicht automatisch zu allen Nachhaltigkeitsthemen berichten.
Was ist der Unterschied zwischen ESRS und GHG Protocol?
Die ESRS regeln die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfassen neben Klima- und Umweltthemen auch soziale Belange und Unternehmensführung.
Das Greenhouse Gas Protocol ist dagegen ein international anerkannter Standard für die Erfassung und Berechnung von Treibhausgasemissionen. Es behält auch mit den neuen ESRS seine Relevanz, da es eine wichtige fachliche Basis für den ESRS E1 Klimawandel darstellt. Beispielsweise wurde die Gliederung der Emissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3 in den ESRS übernommen.
Quellen
EU-Kommission – Commission adopts revised sustainability reporting standards
https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-revised-sustainability-reporting-standards-2026-07-03_en
Zugriff am 21. Juli 2026
EU-Kommission – Implementing and delegated acts under the Corporate Sustainability Reporting Directive: Übersicht zum Rechtsakt und zu den Anhängen der neuen ESRS
https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/financial-services-legislation/implementing-and-delegated-acts/corporate-sustainability-reporting-directive_en
Zugriff am 21. Juli 2026
Rat der Europäischen Union – Neue ESRS 2026: Anhänge zur Delegierten Verordnung, vollständige deutsche Fassung
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11667-2026-ADD-1/de/pdf
Zugriff am 21. Juli 2026
Rat der Europäischen Union – Delegierte Verordnung zur Vereinfachung der ESRS, deutsche Fassung
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11667-2026-INIT/de/pdf
Zugriff am 21. Juli 2026
EFRAG – European Commission Publishes Delegated Act on Revised ESRS and Voluntary Sustainability Reporting Standard
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/european-commission-publishes-delegated-act-on-revised-esrs-and-voluntary-sustainability-reporting
Zugriff am 21. Juli 2026
EFRAG – State of Play 2026: Auswertung der ESRS-Berichtspraxis auf Basis von 905 geprüften Nachhaltigkeitserklärungen
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-state-of-play-2026-report-now-available
Zugriff am 21. Juli 2026
EUR-Lex – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772: Erstes Set der European Sustainability Reporting Standards
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202302772
Zugriff am 21. Juli 2026
EUR-Lex – Berichtigung der deutschen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 9. August 2024
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202490457
Zugriff am 21. Juli 2026
EU-Kommission – Commission adopts “Quick Fix” for companies already conducting corporate sustainability reporting
https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-adopts-quick-fix-companies-already-conducting-corporate-sustainability-reporting_en
Zugriff am 21. Juli 2026
Haufe Sustainability – EU-Kommission beschließt „Quick-Fix“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://www.haufe.de/sustainability/strategie/eu-kommission-beschliesst-esrs-quick-fix_575772_656228.html
Zugriff am 21. Juli 2026
KPMG International – EU agrees Omnibus changes: Reporting limited to largest companies
https://kpmg.com/xx/en/our-insights/ifrg/2025/esrs-eu-omnibus.html
Zugriff am 21. Juli 2026
Abonnieren Sie kostenfrei unsere Klima-News und verpassen Sie keine Branchen-Neuigkeiten oder Beiträge!
Themenbereiche
Neuster Beitrag
Erste Kundenanfrage zur CO₂-Bilanz? So gelingt der Einstieg in die THG-Bilanzierung
Mehr als nur Software: Ihr Team für CO₂-BilanzenWir begleiten mit persönlicher Beratung, einem TÜV-zertifizierten Prozess und praxisnahen...
Einstieg zur CO₂-Bilanz
CO2 Fußabdruck berechnen: Diese Daten benötigen Unternehmen für ihren Carbon Footprint
Mehr als nur Software: Ihr Team für CO₂-BilanzenWir begleiten mit persönlicher Beratung, einem TÜV-zertifizierten Prozess und praxisnahen...
Regulatorik
Omnibus Verordnung: Weitreichende Erleichterungen für die CSRD
Mehr als nur Software: Ihr Team für CO₂-BilanzenWir begleiten mit persönlicher Beratung, einem TÜV-zertifizierten Prozess und praxisnahen...
Entdecken Sie unsere Seminare & mehr
Wir vermitteln anschauliches Wissen zur Treibhausgasbilanzierung – direkt aus der Projektpraxis
Mi 22.07. | 4 h | Online-Seminar
Scope 3 endlich eingrenzen & Datenstrategie festlegen
Bestimmen Sie Ihre relevanten Scope-3-Kategorien – und erheben Sie diese mit pragmatischen, prüfungssicheren Datenstrategien
12.-14.10. | 3 Tage | Online
Berechnung der Treibhausgasbilanz über Scope 1-3
Lernen Sie, wie Sie THG-Emissionen selbst berechnen – mit Methoden, Quellen für Emissionsfaktoren und Praxisbezug
26.+27.01.27 | 2 Tage | Online
Berechnung von Produktemissionen
Lernen Sie, Sie Product Carbon Footprints zu berechnen – mit Methoden, Emissionsfaktorquellen und Praxisbezug



