
Adrian Emert
1. Hintergrund der Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Emissionen im Greenhouse Gas Protocol
Der Corporate Accounting and Reporting Standard des GHG-Protocol sowie der ESRS E1 Climate Change des CSRD-Reportings kategorisieren die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) von Unternehmen in drei Scopes. Sie dienen dazu, die direkten und indirekten Emissionen in der Berechnung und Berichterstattung zu unterscheiden.
Direkte THG-Emissionen sind nach dem Greenhouse Gas Protocol Emissionen aus Quellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des zu bilanzierenden Unternehmens befinden. Indirekte THG-Emissionen sind Emissionen, die eine Folge der Aktivität des Unternehmens sind, aber an der Quelle entstehen, die sich im Besitz oder in der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden.
Die direkten Emissionen eines Unternehmens sind gleichzeitig indirekte Emissionen aus den vor- oder nachgelagerten Aktivitäten in der Wertschöpfungskette von anderen Unternehmen. Diese direkten und indirekten THG-Emissionen werden in verschiedene Scopes eingeteilt und dementsprechend berichtet. Die Kategorisierung stellt sicher, dass mehrere Unternehmen die Emissionen ihrer Aktivitäten nicht im gleichen Geltungsbereich erfassen.
2. Kategorisierung Scope 1 2 3

Scope 1
Scope 1 umfasst alle direkte Treibhausgas-Emissionen, wie direkt in Unternehmensimmobilien verbrauchte Primärenergieträger (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel etc.) Hinzu kommen die Emissionen aus Kältemittelleckagen und dem Verbrenner-betriebenen Fuhrpark.
Scope 2
Scope 2 umfasst die indirekten Treibhausgas-Emissionen, die aus der Erzeugung der beschafften Energie resultieren. Die CO2-Emissionen entstehen durch verbrauchte Sekundärenergieträger, wie Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlungsenergie in Gebäuden sowie in Elektrofahrzeugen.
Scope 3
Scope 3 umfasst sonstige indirekte Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeiten verbunden sind. Die Scope 3 Emissionen werden in 15 Kategorien aufgeteilt und jeweils in einen vor- und nachgelagerten Bereich eingeordnet. Dies gewährleistet eine übersichtliche und einheitliche Darstellung. Zu den CO2-Emissionen in Scope 3 zählt unter anderem der Verbrauch von Energie in vermieteten Assets (z. B. Immobilien, Fahrzeuge), weiter der Bezug von Waren und Dienstleistungen, die Müllentsorgung, Wasser und Abwasser, Geschäftsreisen und das Pendeln der Mitarbeiter.
3. Müssen alle Scopes erfasst werden?
Nach dem GHG-Protocol ist die Erfassung und Berichterstattung der Scope 3 Emissionen für den Carbon Footprint optional. Grund dafür ist die herausfordernde Betrachtung zahlreicher beteiligter Akteure und Prozesse in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Dies ändert sich nun durch die neuen Anforderungen des Climate Change Standard der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
4. Neue Berichterstattungsgrenzen in Scope 3 durch die CSRD
Mit Einführung der neuen EFRAG Standards für reportingpflichtige Unternehmen nach der CSRD, ändern sich die Anforderungen an die Scope 3 Berichterstattung. Scope 3 des Carbon Footprints muss nach dem EFRAG Standard ESRS E1 Climate Change nun von allen Unternehmen verpflichtend in die Berechnung einfließen. Dabei lässt der Standard jedoch einigen Spielraum bei den 15 einzelnen Scope 3 Kategorien. Einige Kategorien bleiben in Abhängigkeit von der Relevanz für die Unternehmenstätigkeit weiterhin optional. Andere Scope 3 Kategorien können zusammengefasst betrachtet werden, um den Bilanzierungsaufwand der CO2-Emissionen zu reduzieren.

Besonders die Erhebung der Scope 3 Emissionen nach dem ESRS E1 Climate Change stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Entscheidung, welche CO2-Emissionen aus den 15 Scope 3 Kategorien erhoben werden, ist relevant für den Bilanzierungsaufwand und für die Anerkennung der Kennzahlen für das CSRD-Reporting. Besonders das Vorgehen hinsichtlich der Scope 3 Emissionen sollte aus diesen Gründen von Experten unterstützt werden. Unser Team von Green Vision Solutions nimmt Sie hierzu mit einem standardkonformen Prozess mit überschaubarem Bilanzierungsaufwand an die Hand. Nach Eingrenzung des Bedarfs durch unsere Experten übermitteln Sie lediglich die benötigten Verbrauchsdaten.
Unser Prozess wurde auch im Austausch mit Wirtschaftsprüfern weiterentwickelt. Beispielsweise steht uns die FALK GmbH & Co KG nicht nur in der Steuerberatung, sondern auch als Know-How-Partner für die CSRD und die Erfüllung der Reportingpflichten kompetent zur Seite. Mit 400 Mitarbeitenden unterstützt FALK seine Mandanten seit über 80 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und IT-Beratung.
Mit unserer wirtschaftlich umsetzbaren Corporate Carbon Footprint Lösung sind Sie also bestens auf die Prüfung von Treibhausgasemissionen nach den relevanten Standards vorbereitet.
CO2-Erfassung im Rahmen der CSRD
Standardkonforme und wirtschaftliche Umsetzung für die neue Reportingpflicht
22. Februar 2023, 10.30 Uhr
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