VSME-Standards: Eine vereinfachte Alternative zu ESRS für KMUs

Die neuen VSME-Standards der EFRAG sollen mittelständischen Unternehmen eine vereinfachte Alternative zu den ESRS-Standards bieten. Durch den kürzlich veröffentlichten Omnibus-Vorschlag werden viele bisher CSRD-pflichtige Unternehmen voraussichtlich künftig davon befreit. Für diese wird eine vereinfachte Berichterstattung nach VSME statt ESRS sinnvoll, um Anfragen seitens Geschäftspartnern und Banken effizient zu erfüllen.

Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie durch die VSME-Standards von einer erleichterten Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren, welche Unterschiede zu den ESRS bestehen und welche Schritte notwendig sind, um sich auf das Reporting vorzubereiten.

|  Update: 01. April 2025

🕓 Lesezeit 10 Minuten

VSME CSRD freiwilliger Reporting Standard

1. Was sind die VSME-Standards der EFRAG?

 

Einordnung und Aufbau

Die VSME (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) der EFRAG sind neue, freiwillige Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für mittelständische Unternehmen (KMU).

Sie dienen als schlankere und weniger komplexe Alternative zu den ESRS, die für größere Unternehmen verpflichtend sind. Besonders jetzt, nach Veröffentlichung der Omnibus-Verordnung, gewinnen die VSME-Standards weiter an Bedeutung, da viele Unternehmen nicht mehr unter die CSRD-Pflicht fallen werden.

Die VSME sind sie speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten und nehmen Rücksicht auf deren geringere Ressourcen im Vergleich zu großen Konzernen. Er besteht aus einem Basis-Modul, das grundlegende Angaben und Kennzahlen enthält, die für alle Unternehmen relevant sind. Ergänzt wird dieses durch das umfassendes Modul, was erweiterte Angaben für Unternehmen mit höherem Informationsbedarf, insbesondere für Investoren und Banken enthält.

 

Inhaltlicher Überblick

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick des Standards und ist in die Bereiche Allgemein, Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) gegliedert. Innerhalb jedes Bereichs werden die Kerninhalte aufgelistet, jeweils unterteilt in Angaben aus dem Basis-Modul und dem umfassenden Modul (deutlich gekennzeichnet). In der Spalte „Umfang / Angaben“ wird erläutert, ob die Angaben quantitativ (Kennzahlen), qualitativ (textbasiert) oder eine Kombination aus beiden sind. Zudem wird angegeben, wie viele Kennzahlen bzw. Textfelder typischerweise zu erwarten sind.

 

Bereich Kerninhalte Umfang / Angaben
Allgemein Grundlagen der Erstellung: Wahl des Moduls (Basis oder umfassend), Konsolidierungsebene, Unternehmensdaten (Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigtenzahl, Haupttätigkeitsland) 3-5 Kennzahlen, qualitative Angaben (textbasiert) zur Unternehmensstruktur und Konsolidierungsebene.
Strategien und künftige Initiativen: Strategien, Maßnahmen und Ziele gemeinsam für alle Bereiche 2-3 Textfelder: qualitative Beschreibung 
Umfassendes Modul Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen, Märkte, Geschäftsbeziehungen 3-4 Textfelder, qualitativ, strategische Angaben.
Strategie zur nachhaltigen Wirtschaft: Praktiken, Strategien und künftige Maßnahmen, Verantwortlichkeit 3-5 Textfelder, qualitativ, Beschreibung von Maßnahmen und Plänen.
Umwelt (E)

Energieverbrauch 

Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 

4-6 Kennzahlen, quantitative Angaben (MWh, tCO₂eq), Erläuterung der Erfassungsmethoden (textbasiert).
Umweltverschmutzung: Emissionen in Luft, Wasser und Boden 3-5 Kennzahlen, quantitative (z.B. Emissionsmenge in t), ggf. Verweis auf bestehende Umweltberichte.
Flächennutzung und Schutz sensibler Gebiete 2-4 Kennzahlen, quantitative (Flächengröße in ha), qualitative Beschreibung (Schutzmaßnahmen).
Wasserverbrauch: Gesamtentnahme, Nutzung in wasserstressgefährdeten Gebieten 2-3 Kennzahlen, quantitative (m³), ggf. Text zur Wasserstrategie.
Kreislaufwirtschaft, Abfallaufkommen, Recyclingquoten 3-5 Kennzahlen, quantitative (z.B. Abfallmengen in t), qualitative Beschreibung der Kreislaufstrategien.
Umfassendes Modul

Scope 3 Emissionen

Treibhausgasreduktionsziele: Scope 1, 2 und 3, Maßnahmen zur Zielerreichung

4-5 Kennzahlen, quantitative (Zielwerte, Ist-Werte), qualitative Angaben zu Maßnahmen.
Klimarisiken: Ermittlung von Gefahren, Anpassungsmaßnahmen 2-3 Textfelder, qualitative, Risikoanalyse und Maßnahmen.

 

Bereich Kerninhalte Umfang / Angaben
Soziales (S) Arbeitskräfte: Beschäftigungszahlen, Vertragsarten, Geschlechterverteilung 3-4 Kennzahlen, quantitative (Anzahl Beschäftigter, Verteilung), ggf. Text zu Beschäftigungspolitik.
Unfall- und Todesfallstatistiken 2-3 Kennzahlen, quantitative (Anzahl der Vorfälle), kurze textliche Erläuterung (Präventionsmaßnahmen).
 Mindestlohn, Gender Pay Gap, Tarifbindung, Weiterbildungsstunden 4-6 Kennzahlen, quantitative (z.B. Lohnverteilung), Text zu Tarifverträgen und Weiterbildungsangeboten.
Umfassendes Modul  Führungsdiversität, externe Arbeitskräfte 2-3 Kennzahlen, quantitative (z.B. Frauenanteil), qualitative (Diversitätsstrategie).
Menschenrechte: Vorhandene Policies und Managementansatz, Beschwerden 2-3 Textfelder, qualitative Beschreibung der Menschenrechtspolitik und Beschwerdeverfahren.
Vorfälle zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung 2-3 Kennzahlen, quantitative (Anzahl der Vorfälle), Maßnahmenbeschreibung (qualitativ).
Governance (G) Korruption und Bestechung: Verurteilungen und Geldstrafen im Berichtszeitraum 1-2 Kennzahlen, quantitative (Anzahl und Summe der Geldstrafen), ggf. Text zur Compliance-Strategie.
Umfassendes Modul Einnahmen aus kritischen Sektoren: fossile Brennstoffe, kontroverse Waffen, Tabak 2-3 Kennzahlen, quantitative (Umsatzanteile), qualitative Einordnung.
Geschlechtervielfalt in Leitungsorganen 1-2 Kennzahlen, quantitative (Anteil Frauen/Männer), ggf. Text zur Diversitätspolitik.

2. Warum brauchen Unternehmen auch ohne Berichtspflicht die VSME-Standards?

Die Omnibus-Verordnung sieht vor, die Berichtspflicht künftig auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Dies bedeutet, dass rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen von der CSRD-Pflicht ausgenommen werden.

Dennoch bleibt die Anwendung der VSME-Standards für alle Unternehmen, die nicht direkt zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind sinnvoll:

 

1. Anforderungen durch Kunden entlang der Lieferkette

Kundenanforderungen bestehen bleiben: Großunternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, werden weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten (oftmals KMUs) einfordern.

Hier spricht man vom sogenannten Trickle-Down-Effekt. Er beschreibt, wie Nachhaltigkeitsanforderungen von großen Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette nach unten weitergereicht werden. Das bedeutet konkret: Wenn ein Großunternehmen ESG-Berichtspflichten erfüllen muss, wird es von seinen Zulieferern (häufig KMUs oder nicht mehr CSRD-pflichtige Unternehmen) die entsprechenden Daten einfordern.

Der Omnisbus-Vorschlag geht ganz konkret auf diese Situation ein: Große Unternehmen sollen von Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, die über die VSME-Standards hinausgehen – es sei denn, es bestehen triftige Gründe, die eine ergänzende Berichterstattung erforderlich machen.

Der Vorteil der VSME-Standards besteht also darin, dass sie kleineren und mittleren Unternehmen eine effiziente Möglichkeit bieten, Ihre (deutlich beschränkten) Nachhaltigkeitsdaten zu strukturieren und eine anerkannte und einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.

 

2. Schutz vor willkürlichen Anforderungen

Durch die Einführung der VSME-Standards können KMUs verhindern, dass Großkunden sie mit uneinheitlichen oder überzogenen Anfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordern. Ohne klare Vorgaben verlangen Großunternehmen individuelle, oft sehr umfangreiche Nachhaltigkeitsinformationen. Die VSME-Standards sollen hier künftig eine strukturierte, transparente und anerkannte Grundlage liefern, die vor einer „Willkür“ seitens der Großkunden schützt.

3. Anforderungen von Banken und ESG-Scores für Kredite

Banken und Finanzinstitute bewerten zunehmend die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen anhand des ESG-Fragebogens. Ein guter ESG-Score kann zu besseren Kreditkonditionen führen, während fehlende ESG-Daten die Finanzierung erschweren können.

Ein VSME-Bericht hilft Unternehmen, auf ESG-Fragebögen von Banken gezielt zu antworten, da er relevante Daten zu Umwelt, Sozialem und Governance strukturiert bereitstellt. Der Bericht zeigt zudem, dass das Unternehmen proaktiv und nachhaltig handelt.

4. Vorbereitung auf weitere Marktentwicklungen

Die EU-Richtlinien im Bereich der Nachhaltigkeit entwickeln sich weiter. Was heute freiwillig ist, könnte morgen verpflichtend werden. KMUs, die sich frühzeitig mit den VSME-Standards vertraut machen, sind besser auf zukünftige Regulierungen vorbereitet und können sich so einen Wettbewerbsvorteil sichern. 

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3. Was sind die Unterschiede zwischen VSME und ESRS?

 

Die VSME-Standards unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten von den ESRS, die für größere Unternehmen verpflichtend sind:

 

Aspekt

ESRS (European Sustainability Reporting Standards) VSME (Voluntary Sustainability Standards for SMEs)

Freiwilligkeit vs. Verpflichtung

Verpflichtend für große (CSRD-pflichtige) Unternehmen in der EU Freiwillige Standards für nicht direkt CSRD-berichtspflichtige Unternehmen, optimal für Lieferanten- und Bankenanforderungen. 

Umfang und Tiefe der Berichterstattung

Breite Palette an Themen: Klimawandel, Biodiversität, soziale Themen, Governance Fokussierter, weniger detaillierte Anforderungen, ideal für Unternehmen mit begrenzten Ressourcen

Wesentlichkeitsanalyse zur Umfangbestimmung

Erfordert eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung aller relevanten Themen Es kann eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse weniger Ressourcen und Aufwand durchgeführt werden, fokussiert auf die für das Unternehmen unmittelbar relevanten Themen

Kosten und Ressourcen

Hoher Aufwand, oft mit Einsatz externer Berater und zusätzlicher interner Ressourcen Entwickelt für Umsetzung mit vorhandenen Mitteln, geringere Kosten und Ressourcennutzung

 

4. Zeitplan und aktueller Stand der VSME-Standards

 

Die EFRAG hat am 17. Dezember 2024 die freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht börsennotierten KMUs (VSME) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung markiert einen wichtigen Meilenstein im Bestreben, kleinen und mittleren Unternehmen eine standardisierte und vereinfachte Berichterstattung zu ermöglichen.

Die Konsultationsphase zu den Entwürfen des VSME-Standards fand vom 22. Januar 2024 bis zum 21. Mai 2024 statt. Während dieser Zeit erhielt die EFRAG umfangreiches Feedback von einer Vielzahl von Interessengruppen, darunter KMUs, KMU-Verbände, Banken, Wirtschaftsprüfer und nationale Standardsetzer. Basierend auf den Rückmeldungen wurden zusätzliche Vereinfachungen vorgenommen, bevor der Standard am 22. Oktober 2024 von der EFRAG SR TEG und am 13. November 2024 von der EFRAG SRB genehmigt wurde.

Um die Akzeptanz des Standards zu fördern, wird die EFRAG im Jahr 2025 eine Reihe von Initiativen starten. Dazu soll z.B. die Bereitstellung von Unterstützungsmaterialien und Leitfäden gehören.

 

Wo gibt es den VSME Standard?

Im Folgenden finden Sie die Veröffentlichung des VSME der EFRAG von Dezember 2024

Zur Quelle: https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf

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5. Fazit: Wie sollten sich mittelständische Unternehmen vorbereiten?

 

Auch wenn die Omnibus-Verordnung viele Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreien soll, bleiben die VSME-Standards eine zentrale Grundlage für freiwillige und praxisnahe Berichterstattung.

Unternehmen sollten Ihr Reporting nach den vereinbachten VSME Standards erstellen, um gegenüber Großkunden, Banken und Investoren aussagefähig zu bleiben und sich vor potenziell überzogenen Anforderungen ihrer Großkunden zu schützen.

Ein frühzeitiges Einrichten interner Prozesse zur Datenerfassung lohnt sich – um wettbewerbsfähig und zukunftssicher aufgestellt zu sein:

1. Wesentlichkeit klären und Lieferantenanforderungen berücksichtigen

Unternehmen sollten die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen (z.B.  CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitsbedingungen) identifizieren und gleichzeitig die Anforderungen von Großkunden berücksichtigen. Eine frühzeitige Kommunikation, dass nach VSME-Standards berichtet wird, schafft Transparenz und Sicherheit.

2. Treibhausgasbilanz erstellen

Die Treibhausgasbilanz bzw der Corporate Carbon Footprint über Scope 1, 2 und ggf auch Scope 3 umfasst essentielle Kennzahlen im VSME-Standard, die normalerweise nicht intern erstellt werden können und daher frühzeitig in Auftrag gegeben werden sollten. Sie bilden die Grundlage für eine valide Nachhaltigkeitsberichterstattung.

3. Langfristige Strategie entwickeln

Auch wenn die VSME-Standards freiwillig sind, lohnt sich eine langfristige Strategie zur kontinuierlichen Verbesserung der Berichterstattung, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Durch die frühzeitige Erstellung der Treibhausgasbilanz und die strukturierte Erhebung weiterer Kennzahlen können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des VSME-Standards effizient und vollständig erfüllen.

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Quellen

European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – VSME Standards veröffentlicht:
https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf Zugriff am 01. April 2025

KPMG – Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung:
https://kpmg.com/de/de/home/themen/2024/12/efrag-uebermittelt-standard-kmu.html
Zugriff am 1. April 2025

Umweltpakt Bayern – Der VSME-Standard:
https://www.umweltpakt.bayern.de/nachhaltigkeit/fachwissen/420/der-vsme-standard Zugriff am 01. April 2025

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