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Omnibus Verordnung: Weitreichende Erleichterungen für die CSRD Aktueller Überblick

Seit dem 16.12.2025 herrscht nun endgültige Klarheit für den Mittelstand in Bezug auf die CSRD-Pflicht: Das EU-Parlament hat die Schwellenwerte auf mehr als 1.000 Mitarbeitende und einen Umsatz von über 450 Mio. Euro angehoben. Nach dem langen Hin und Her seit dem Omnibus-Vorschlag im Februar können mittelständische Unternehmen das Jahr nun beruhigt ausklingen lassen und mit der vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME starten.

|  Update: 16. Dezember 2025

🕓 Lesezeit 8 Minuten

Omnibus Verordnung EU | Vereinfachung der CSRD

1. Was ist die Omnibus-Verordnung?

Ein neues Regelwerk mit weitreichenden Folgen

Der Begriff “Omnibus-Verordnung” wird in der Europäischen Union verwendet, um Rechtsakte zu beschreiben, die mehrere bestehende Verordnungen oder Richtlinien gleichzeitig ändern oder aktualisieren.

Aktuell plant die Europäische Kommission mit einer bedeutenden Initiative eine weitere Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten. Diese soll bestehende und künftige Verordnungen und Richtlinien bündeln und vereinfachen, insbesondere im Hinblick auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Dabei steht nicht nur die Nachhaltigkeit im Fokus, sondern auch die Reduzierung von Bürokratie für Unternehmen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen, die unter die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die geplante CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) fallen. Hierzu gehören große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMUs, die verstärkt ihre Daten zur Sustainability offenlegen müssen. Auch die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) wird von der neuen Omnibus-Verordnung berührt, was sich direkt auf globale Lieferketten auswirken kann.

Ab wann gilt die Omnibus-Verodnung?

Entwurf

Der Omnibus-Vorschlag umfasst mehrere Pakete. Am 26. Februar 2025 wurde der Entwurf für das erste Omnibus-Paket veröffentlicht, wodurch die konkret geplanten Auswirkungen der Vereinfachungsinitiative auf die Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bekannt wurden. Die geplanten Änderungen sind weitreichend und betreffen alle Unternehmen, die bislang unter die bestehende Regulierung fielen.

Stop-the-Clock

Am 3. April 2025, hat das Europäische Parlament dem sogenannten “Stop-the-Clock”-Vorschlag zugestimmt, der am 17. April 2025, am Tag der seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft trat. Damit wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der zweiten Welle (ursprünglich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025) und der dritten Welle (ursprünglich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026) zunächste um jeweils zwei Jahre verschoben. 

Neue Schwellenwerte

Der Vorschlag, den Schwellenwert komplett auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Mio. € anzuheben, wird in der Zweiten Omnibus-Richtlinie (2025/81/KOM) behandel. Er wurde am 16. Dezember 2025 nun endlich vom EU-Parlament bestätigt und schafft damit Planungssicherheit für den Mittelstand.

VSME & Omnibus-Erleichterungen

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2. Welche Gesetze passt Omnibus-Verordnung wie an?

Die Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, verschiedene bestehende europäische Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu überarbeiten und zu vereinfachen. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die CSRD, die CSDDD, die EU-Taxonomieverordnung sowie weitere Richtlinien, die sich auf Unternehmensberichterstattung und Nachhaltigkeitsanforderungen beziehen.

Umgesetzte Änderungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

1. Einschränkung des Anwenderkreises (Umgesetzt)

    • Berichtspflicht künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mindestens 450 Mio. € Jahresumsatz 
    • Unabhängig von der Kapitalmarktorientierung
    • Rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen würden entfallen
    • Annäherung des CSRD-Anwenderkreises an die CSDDD

2. Keine zusätzlichen sektorspezifischen ESRS-Standards

    • Ursprüngliche geplante zusätzlichen sektorspezifischen ESRS-Standards fallen weg
    • Bestehende ESRS-Standards sollen weiter vereinfacht werden

3. Änderungen in der Prüfung

    • Ursprünglich vorgesehener Übergang von „Limited Assurance“ zu „Reasonable Assurance“ (umfassendere Prüfung mit höherer Sicherheit) wurde gestrichen, um steigende Prüfungskosten zu vermeiden

    • Flexiblere Prüfungsstandards: bis 2026 lediglich Leitlinien für die Prüfung

4. Berichtspflichten für KMU

    • Kapitalmarktorientierte KMU fallen aus dem CSRD-Anwenderkreis heraus
    • Große Unternehmen sollen von Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, die über die freiwillig für KMUs entwickelten VSME-Standards hinausgehen – es sei denn, es bestehen triftige Gründe, die eine ergänzende Berichterstattung erforderlich machen

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Schritt für Schritt zur erfolgreichen Umsetzung

3. Auswirkungen auf die CO₂-Bilanzierungspflicht

Die CO₂-Bilanzierung über Scope 1, 2 und 3 bleibt auch nach der Omnibus-Verordnung relevant. Für mittelständische Unternehmen unterhalb der neuen CSRD-Schwellenwerte entfällt zwar die formale Berichtspflicht nach CSRD und ESRS, eine THG-Bilanz wird jedoch weiterhin von Kunden, Banken und Fördermittelgebern eingefordert. Der Unterschied liegt im Standard: Statt ESRS können Mittelständler künftig auf die vereinfachte Berichterstattung nach VSME zurückgreifen.

THG-Bilanzierung nach VSME

Der Umfang der THG-Bilanz bleibt unverändert. Auch nach VSME sind Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß GHG Protocol zu bilanzieren. Vereinfachungen ergeben sich bei Tiefe und Nachweispflicht, etwa durch geringere Detailanforderungen, reduzierte Prüfanforderungen sowie eine höhere Akzeptanz von Schätzungen und Modellierungen. So bleibt die Vergleichbarkeit erhalten, ohne den Mittelstand zu überfordern.

Scope-3-Emissionen

Scope-3-Emissionen sind weiterhin Bestandteil der THG-Bilanz, die Umsetzung kann jedoch pragmatischer ausgestaltet werden. Während Scope 1 und 2 weiterhin auf Basis detaillierter Daten zu erfassen sind, dürfen Scope-3-Emissionen auf Grundlage von:

  • branchenspezifischen Emissionsfaktoren,

  • Durchschnittswerten aus anerkannten Datenbanken,

  • Modellierungen und Hochrechnungen

ermittelt werden, ohne sämtliche Lieferanten individuell einbeziehen zu müssen. Dadurch bleibt Scope 3 abbildbar, ohne die Organisation zu überfordern.

Bedeutung des VSME-Standards für den Mittelstand

Der VSME-Standard definiert künftig den akzeptierten Mindeststandard für Nachhaltigkeits- und Klimadaten. Große Unternehmen, Banken oder Kunden dürfen von Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte keine über den VSME hinausgehenden CO₂-Informationen verlangen, sofern keine sachlich begründeten Ausnahmefälle vorliegen.

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Quellen

IDW – Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: EU-Parlament billigt vorläufige Einigung zum Content-Vorschlag https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/omnibus-paket-zur-nachhaltigkeit-eu-parlament-billigt-vorlaeufige-einigung-zum-content-vorschlag.html Zugriff am 16. Dezember 2025

Rödl & Partner – Omnibus-Initiative in Bewegung: Wie weit ist die EU mit der Kurskorrektur?
https://www.roedl.de/themen/esg-news/2025-3/omnibus-initiative-bewegung-kurskorrektur Zugriff am 07. August 2025

CMS – Brüsseler Kurskorrektur: EU-Kommission plant mit dem „Omnibus“ reduzierte Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen – Teil I: CSRD und Taxonomie
https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/sustainability/sustainability-corporate-governance-risk-compliance/bruesseler-kurskorrektur-eu-kommission-plant-mit-dem-omnibus-reduzierte-nachhaltigkeitspflichten-fuer-unternehmen-teil-i-csrd-und-taxonomie/ Zugriff am 07. August 2025

Rödl & Partner – Nach­haltig­­keits­­bericht­­​erstat­​tung: EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Entwurf zur Vereinfachung der Berichtspflichten
https://www.roedl.de/themen/esg-news/breaking-news/nachhaltigkeitsberichterstattung-eu-kommission-veroeffentlichung-omnibus-entwurf-berichtspflichten-vereinfachung Zugriff am 27. Februar 2025

KPMG Law  – Erste Omnibus-Verordnung soll die Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern
https://kpmg-law.de/erste-omnibus-verordnung-soll-die-pflichten-der-csddd-csrd-und-eu-taxonomie-lockern/ Zugriff am 27. Februar 2025

IHK Frankfurt am Main – „Omnibus“-Verordnung: EU will ESG-Berichtspflichten konsolidieren
https://www.frankfurt-main.ihk.de/hauptnavigation/wirtschaftspolitik/csr-und-nachhaltigkeit/csr-und-nachhaltigkeit-aktuell/-omnibus-verordnung-eu-will-esg-berichtspflichten-konsolidieren-6441152 Zugriff am 4. Februar 2025

Haufe – „Omnibus“-Verordnung: EU will Berichtspflichten konsolidieren
https://www.haufe.de/sustainability/strategie/eu-kommission-will-berichtspflichten-konsolidieren_575772_636968.html Zugriff am 4. Februar 2025

KPMG – Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie
https://kpmg.com/de/de/home/themen/2025/01/eu-kommission-plant-omnibus-initiative-crsd-csddd-eu-taxonomie.htmlhttps://www.haufe.de/sustainability/strategie/eu-kommission-will-berichtspflichten-konsolidieren_575772_636968.html Zugriff am 4. Februar 2025

 

 

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