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Der Begriff „FLAG-Emissionen“ taucht immer häufiger in der Klimaberichterstattung auf. Gemeint sind Treibhausgase aus land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten. Was bislang vor allem große Konzerne beschäftigte, wird jetzt auch für viele Mittelständler relevant – etwa durch Kundenanforderungen oder eigene Klimaziele im Rahmen der Science Based Targets initiative (SBTi). Doch was sind FLAG-Emissionen genau – und wer muss sie erfassen? Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick und zeigt, wie Green Vision Solutions Sie dabei unterstützt.
| 17. Juni 2025
🕓 Lesezeit 7 Minuten
1. Was sind FLAG-Emissionen (Forest, Land and Agriculture)?
Ursprung von der Science Based Targets initiative (SBTi)
FLAG steht für „Forest, Land and Agriculture“, auf deutsch “Forst-, Land- und Agrarwirtschaft” – ein Begriff, der von der Science Based Targets initiative (SBTi) eingeführt wurde. Er bezeichnet Emissionen, die aus forstwirtschaftlicher Nutzung, landwirtschaftlicher Produktion und Veränderungen in der Landnutzung entstehen. Dazu gehören z. B. CO₂-Emissionen durch Entwaldung, Lachgas aus Düngemitteleinsatz oder Methan aus der Viehhaltung.
Diese Emissionen fallen typischerweise vor der Weiterverarbeitung eines Rohstoffs an – also bevor das Produkt „den Hof verlässt“. Deshalb gelten sie als landbasierte Emissionen, die von Nicht-FLAG-Emissionen (wie Transport, Verarbeitung oder Verpackung) zu unterscheiden sind.
Für Unternehmen, die sich im Rahmen der SBTi zu Klimazielen verpflichtet haben bedeutet das: Wenn Sie landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Produkte einkaufen, z. B. Gemüse, Getreide oder tierische Erzeugnisse, müssen Sie die FLAG Emissionen künftig gesondert erfassen.
Was haben FLAG-Emissionen mit Scope 1, 2 und 3 zu tun – und was nicht?
FLAG-Emissionen und die Scopes 1, 2 und 3 gehören beide zur Treibhausgasbilanzierung, beziehen sich aber auf unterschiedliche Aspekte. Die Scopes geben an, wo Emissionen im Verhältnis zum Unternehmen entstehen (z. B. direkt im Betrieb oder in der Lieferkette), während FLAG-Emissionen beschreiben, wodurch sie entstehen – nämlich durch land- oder forstwirtschaftliche Prozesse wie Düngung, Entwaldung oder Viehhaltung.
FLAG ist also keine eigene Bilanzstufe, sondern eine inhaltliche Ergänzung. Solche Emissionen können in allen drei Scopes auftreten, etwa beim Anbau eingekaufter Rohstoffe (Scope 3).
Ein konkretes Beispiel: Kauft ein Lebensmittelunternehmen Karotten ein, entstehen in der Lieferkette Emissionen durch deren Anbau. Diese Emissionen zählen zu Scope 3 (vorgelagerte Lieferkette). Wenn beim Anbau jedoch z. B. intensiv gedüngt oder Wald gerodet wurde, gelten diese Emissionen zusätzlich als FLAG-relevant – und müssen gesondert ausgewiesen werden.

2. Wer muss SBTi FLAG Emissionen erfassen?
Nicht jedes Lebensmittelunternehmen muss FLAG-Emissionen bilanzieren. Die Pflicht zur Berücksichtigung dieser Emissionen besteht nur für Unternehmen, die sich der Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen haben – also solche, die sich freiwillig zu wissenschaftsbasierten Klimazielen bekennen und diese auch offiziell einreichen bzw. validieren lassen.
Innerhalb der SBTi gelten FLAG-Anforderungen für Unternehmen, die:
- im Forst-, Land- oder Agrarsektor tätig sind oder
- deren landbasierte Emissionen mehr als 20 % der gesamten Emissionen ausmachen
Das betrifft z. B. mittelständische Feinkost-, Lebensmittel- oder Rohstoffhersteller, die pflanzliche oder tierische Produkte einkaufen – auch wenn sie diese nicht selbst erzeugen. FLAG-Emissionen entstehen häufig vorgelagert in der Lieferkette (Scope 3, Kategorie 1: Eingekaufte Waren), und müssen dort berücksichtigt werden.
3. Wie lassen sich FLAG-Emissionen berechnen?
Die SBTi gibt nur die Zielvorgaben vor – die eigentliche Berechnung erfolgt nach den Methoden des GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol), welches zurzeit den Land Sector and Removals Guidance entwickelt.
Wichtig ist dabei:
1. Trennung der Emissionstypen
Verschiedene Typen von Emissionen müssen getrennt werden:
- Emissionen aus Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung)
- Emissionen aus Landbewirtschaftung (z. B. Düngung, Bodenbearbeitung, Viehhaltung)
- Nicht-CO₂-Gase (z. B. Methan, Lachgas)
- CO₂-Entnahmen (Removals), z. B. durch Aufforstung
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2. Wahl der passenden Methodik
Für die Berechnung von FLAG-Emissionen gibt es unterschiedliche, je nach Datenverfügbarkeit und Komplexität abgestufte Methoden:
Direktmessungen (z. B. Kohlenstoffvorrat im Boden)
Bei der Direktmessung werden reale Daten vor Ort erhoben, z. B. durch:
-
Bodenproben zur Messung des Kohlenstoffgehalts über die Zeit
-
Satelliten- oder Drohnendaten, um Veränderungen in der Landnutzung (z. B. Entwaldung, Aufforstung, Bodenbedeckung) zu erfassen
-
Sensorbasierte Überwachung für Viehhaltung, Düngemitteleinsatz oder Erntepraktiken
Direktmessungen eignen sich für Unternehmen mit eigenem Flächenzugriff oder für Pilotprojekte, etwa im Rahmen von ESG-Initiativen oder EU-Förderprogrammen.
Modellbasierte Berechnung mit Emissionsfaktoren
Dieser Ansatz nutzt
- vorhandene Daten zu Produkten oder Lieferketten (sog. Aktivitätsdaten) und
- verknüpft sie mit Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken.
Für mittelständische Unternehmen, die selbst keine eigenen landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften, ist der modellbasierte Berechnungsansatz mit Emissionsfaktoren besonders empfehlenswert. Dabei werden vorhandene Informationen über eingekaufte Rohstoffe – zum Beispiel Mengen oder Herkunft – mit wissenschaftlich ermittelten Durchschnittswerten für die entstehenden Emissionen verknüpft. Die GHG-Methodik ermöglicht es, den FLAG-Anteil aus bestehenden Emissionsfaktoren herauszulösen, sodass bestehende Bilanzierungen nur erweitert, nicht komplett ersetzt werden müssen.
Dieser Ansatz ist im Rahmen der Scope 1, 2 und 3 Bilanzierung also effizent umsetzbar, vergleichsweise kostengünstig und erfüllt gleichzeitig die Vorgaben der Science Based Targets initiative (SBTi). Besonders geeignet ist er für Unternehmen, bei denen die landwirtschaftlich bedingten Emissionen nicht im eigenen Betrieb entstehen, sondern in der vorgelagerten Lieferkette – etwa durch den Anbau von Oliven, Gemüse oder Getreide bei externen Produzenten.
4. Warum ist das Thema komplex – und wie unterstützen wir Sie?
Die Berechnung von FLAG-Emissionen erfordert Erfahrung mit LCA-Software und die richtige Auswahl von Emissionsfaktoren – das kann schnell komplex werden.
Als Expert:innen für Treibhausgasbilanzen nach Scope 1, 2 und 3 kennen wir von Green Vision Solutions die Tools und Datenquellen im Detail. Der Vorteil für Sie: Wir integrieren die FLAG-Berechnung direkt in die Erhebung Ihrer CO₂-Bilanz – effizient, nachvollziehbar und aus einer Hand.
Ideal für Unternehmen, die sich der SBTi verpflichten oder von Kundenseite zur Transparenz aufgefordert werden.
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Quellen
Science Based Targets initiative – Forest, Land and Agriculture (FLAG) Guidance:
https://sciencebasedtargets.org/sectors/forest-land-and-agriculture Zugriff am 16. Juni 2025
Greenhouse Gas Protocol – Land Sector and Removals Guidance (Entwurf):
https://ghgprotocol.org/land-sector-and-removals-guidance Zugriff am 16. Juni 2025
Quantis – Einführung in die SBTi FLAG-Richtlinien:
https://quantis.com/de/insights/sbti-flag-richtlinien/ Zugriff am 16. Juni 2025
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