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Neue ESRS Standards (2026): Alle European Sustainability Reporting Standards einfach erklärt | Überblick | Downloadlink

Update vom 3. Juli 2026: Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Die Grundstruktur der ESRS bleibt erhalten, viele Offenlegungspflichten wurden jedoch reduziert oder zusammengeführt.

Die ESRS bilden weiterhin den verbindlichen Berichtsrahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie legen fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen offenlegen müssen – von Klimawandel über soziale Themen bis zur Unternehmensführung.

|  Stand: 21. Juli 2026

🕓 Lesezeit 10 Minuten

ESRS deutsch - European Sustainability Reporting Standards vom 31.07.2023

1. Das Wichtigste in Kürze

ESRS bleiben der verbindliche Berichtsstandard der CSRD.

✓ Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde um rund 60 % reduziert.

✓ Zahlreiche freiwillige Angaben wurden gestrichen.

✓ Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen.

ESRS 2 bleibt weiterhin die Grundlage der Berichterstattung.

✓ Die neuen ESRS gelten grundsätzlich ab Geschäftsjahren 2027.

2. Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den verbindlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und legen erstmals europaweit einheitlich fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen offenlegen müssen.

Die Standards decken eine breite Themenpalette ab – von Klimawandel und Umweltschutz über soziale Belange bis hin zu Unternehmensführung (Governance). Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbar, transparent und prüfbar zu machen.

Mit der Überarbeitung der ESRS am 3. Juli 2026 wurden die Berichtspflichten deutlich vereinfacht. Die Grundstruktur der Standards bleibt jedoch erhalten: Unternehmen berichten weiterhin nach den Themen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G). Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, richtet sich – mit Ausnahme des ESRS 2 – nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Hintergrund

Mit der Einführung der CSRD wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU grundlegend vereinheitlicht. Während Unternehmen bisher unterschiedliche Standards nutzen konnten, schaffen die ESRS einen einheitlichen europäischen Berichtsrahmen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen mit den verbindlichen europäischen Berichtsstandards (ESRS) der EFRAG konkretisiert.

3. Was hat sich durch die neuen ESRS vom 3. Juli 2026 geändert?

Mit der Verabschiedung der überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 verfolgt die EU das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen. Die Grundstruktur der ESRS bleibt bestehen – viele Offenlegungspflichten wurden jedoch reduziert oder zusammengeführt.

 

Bisherige ESRS (2023) Neue ESRS (ab Juli 2026)
Über 1.100 Datenpunkte mit zahlreichen Detailanforderungen. Die verpflichtenden Datenpunkte wurden um über 60 % reduziert, die Gesamtzahl aller Datenpunkte sogar um über 70 %.
Viele freiwillige („may disclose“) Angaben sorgten für Unsicherheit. Freiwillige Offenlegungen wurden weitgehend entfernt. Unternehmen können sich auf die verpflichtenden Angaben konzentrieren.
Lange textliche Beschreibungen zu Strategien, Prozessen und Maßnahmen. Narrative Berichtspflichten wurden gekürzt und präziser formuliert. Doppelungen entfallen weitgehend.
Hoher Aufwand bei Informationen aus der Wertschöpfungskette. Erleichterungen bei der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere wenn Informationen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar wären.
Sehr umfangreiche Offenlegungen zu Klimathemen. Die zentralen Angaben zu Scope 1–3, Klimazielen und Transformationsplänen bleiben erhalten. Viele Detailangaben wurden jedoch reduziert.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage. Unverändert. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt.
12 ESRS-Standards Unverändert. Die Struktur der ESRS bleibt vollständig erhalten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen ESRS vereinfachen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich, ohne die Grundprinzipien zu verändern. Unternehmen müssen weiterhin eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten. Gleichzeitig sinkt der Aufwand durch weniger Datenpunkte, weniger Doppelungen und klarere Offenlegungspflichten.

4. Überblick über alle ESRS Standards

Querschnittsstandards (Cross-Cutting-Standards)

  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General principles)
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben (General disclosures)

Umwelt (Environment)

  • ESRS E1 Klimawandel (Climate change) → Zum ESRS E1 Blogbeitrag
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution)
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)
  • ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy)

Soziales (Social)

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce)
  • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain)
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users)

Unternehmensführung (Governance)

  • ESRS G1 Unternehmensführung (Business conduct)

Mit Ausnahme von ESRS 2 unterliegen alle thematischen Standards der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen berichten also nur über Themen, die für ihr Geschäftsmodell wesentlich sind.

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5. Welche ESRS müssen Unternehmen berichten?

Nicht alle ESRS sind automatisch für jedes Unternehmen verpflichtend. Seit der Verabschiedung der finalen ESRS im Jahr 2023 gilt: Mit Ausnahme des ESRS 2 unterliegen alle thematischen Standards der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. 

Das bedeutet, Unternehmen müssen nur über die Themen berichten, die für ihr Geschäftsmodell wesentlich sind – also wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben oder erhebliche finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen darstellen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das zentrale Steuerungsinstrument der ESRS. Sie betrachtet Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven:

  • Impact Materiality: Welche wesentlichen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft
  • Financial Materiality: Welche Nachhaltigkeitsthemen können erhebliche finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen darstellen?

Nur wenn ein Thema nach dieser Analyse als wesentlich eingestuft wird, sind die entsprechenden Offenlegungspflichten des jeweiligen ESRS anzuwenden.

Wie viele ESRS berichten Unternehmen in der Praxis?

Welche und wie viele Standards berichtet werden müssen, hängt daher vom jeweiligen Unternehmen ab. Während ESRS 2 grundsätzlich verpflichtend ist, werden je nach Geschäftsmodell meist 3 bis 8 thematische ESRS als wesentlich eingestuft. ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) gehören bei fast allen Unternehmen zu den wesentlichen Standards.

  • Produktionsunternehmen berichten häufig zu Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2) und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5).
  • Logistikunternehmen legen ihren Fokus meist auf Klimawandel und Treibhausgasemissionen (ESRS E1).
  • Unternehmen mit vielen Beschäftigten müssen häufig umfangreiche Angaben zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1 machen.
  • Unternehmen mit komplexen Lieferketten berichten häufig zusätzlich über Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2).

Wichtig: Die Überarbeitung der ESRS im Juli 2026 hat an diesem Grundprinzip nichts geändert. Auch die neuen ESRS basieren weiterhin auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Vereinfacht wurden vor allem die Offenlegungspflichten und die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte.

6. ESRS auf Deutsch herunterladen und häufige Fragen

Wo gibt es die ESRS auf Deutsch?

Die ESRS liegen in allen Amtssprachen der Europäischen Union vor – unter anderem auf Deutsch. Bei der Auswahl der Dokumente ist derzeit jedoch zwischen der geltenden Fassung von 2023 und den überarbeiteten ESRS vom 3. Juli 2026 zu unterscheiden.

Derzeit rechtskräftige ESRS:
Die Europäische Kommission hat das erste Set der ESRS am 31. Juli 2023 als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet. Im August 2024 wurde eine sprachliche Berichtigung der deutschen Fassung veröffentlicht.

[ESRS 2023 auf Deutsch (Berichtigte Fassung) bei EUR-Lex herunterladen]

Neue ESRS vom 3. Juli 2026:
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten ESRS verabschiedet. Die neuen Texte stehen bereits in deutscher Sprache zur Verfügung, befinden sich aktuell jedoch noch im Prüfverfahren von Europäischem Parlament und Rat. Sie treten erst nach Ablauf des Prüfzeitraums und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

[Neue ESRS 2026 auf Deutsch herunterladen]

Häufige Fragen zu den ESRS

Sind die ESRS verpflichtend?

Ja. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach den ESRS erstellen. Welche Unternehmen konkret berichtspflichtig sind, richtet sich nach der CSRD und den Änderungen durch das Omnibus-Paket.

Sind die ESRS durch die Reform 2026 abgeschafft worden?

Nein. Die ESRS bleiben der europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Die Überarbeitung reduziert vor allem die Anzahl der Datenpunkte, beseitigt Doppelungen und vereinfacht einzelne Offenlegungspflichten. Die grundlegende Struktur mit ESRS 1, ESRS 2 sowie den Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bleibt erhalten. Die verpflichtenden Datenpunkte wurden nach Angaben der EU-Kommission um mehr als 60 Prozent reduziert.

Ab wann gelten die neuen ESRS?

Die überarbeiteten ESRS sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen dürfen sie für das Geschäftsjahr 2026 vorzeitig anwenden, sobald der delegierte Rechtsakt in Kraft getreten ist. Zuvor müssen das Europäische Parlament und der Rat das vorgesehene Prüfverfahren abschließen.

Welche ESRS müssen Unternehmen anwenden?

ESRS 2 enthält die allgemeinen, standardübergreifenden Angaben. Welche zusätzlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards anzuwenden sind, richtet sich nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Ein Unternehmen muss daher nicht automatisch zu allen Nachhaltigkeitsthemen berichten.

Was ist der Unterschied zwischen ESRS und GHG Protocol?

Die ESRS regeln die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfassen neben Klima- und Umweltthemen auch soziale Belange und Unternehmensführung.

Das Greenhouse Gas Protocol ist dagegen ein international anerkannter Standard für die Erfassung und Berechnung von Treibhausgasemissionen. Es behält auch mit den neuen ESRS seine Relevanz, da es eine wichtige fachliche Basis für den ESRS E1 Klimawandel darstellt. Beispielsweise wurde die Gliederung der Emissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3 in den ESRS übernommen.

Quellen

EU-Kommission – Commission adopts revised sustainability reporting standards
https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-revised-sustainability-reporting-standards-2026-07-03_en
Zugriff am 21. Juli 2026

EU-Kommission – Implementing and delegated acts under the Corporate Sustainability Reporting Directive: Übersicht zum Rechtsakt und zu den Anhängen der neuen ESRS
https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/financial-services-legislation/implementing-and-delegated-acts/corporate-sustainability-reporting-directive_en
Zugriff am 21. Juli 2026

Rat der Europäischen Union – Neue ESRS 2026: Anhänge zur Delegierten Verordnung, vollständige deutsche Fassung
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11667-2026-ADD-1/de/pdf
Zugriff am 21. Juli 2026

Rat der Europäischen Union – Delegierte Verordnung zur Vereinfachung der ESRS, deutsche Fassung
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11667-2026-INIT/de/pdf
Zugriff am 21. Juli 2026

EFRAG – European Commission Publishes Delegated Act on Revised ESRS and Voluntary Sustainability Reporting Standard
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/european-commission-publishes-delegated-act-on-revised-esrs-and-voluntary-sustainability-reporting
Zugriff am 21. Juli 2026

EFRAG – State of Play 2026: Auswertung der ESRS-Berichtspraxis auf Basis von 905 geprüften Nachhaltigkeitserklärungen
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-state-of-play-2026-report-now-available
Zugriff am 21. Juli 2026

EUR-Lex – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772: Erstes Set der European Sustainability Reporting Standards
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202302772
Zugriff am 21. Juli 2026

EUR-Lex – Berichtigung der deutschen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 9. August 2024
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202490457
Zugriff am 21. Juli 2026

EU-Kommission – Commission adopts “Quick Fix” for companies already conducting corporate sustainability reporting
https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-adopts-quick-fix-companies-already-conducting-corporate-sustainability-reporting_en
Zugriff am 21. Juli 2026

Haufe Sustainability – EU-Kommission beschließt „Quick-Fix“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://www.haufe.de/sustainability/strategie/eu-kommission-beschliesst-esrs-quick-fix_575772_656228.html
Zugriff am 21. Juli 2026

KPMG International – EU agrees Omnibus changes: Reporting limited to largest companies
https://kpmg.com/xx/en/our-insights/ifrg/2025/esrs-eu-omnibus.html
Zugriff am 21. Juli 2026

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Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Bei dem Thema Nachhaltigkeit bzw. ökologische Tragfähigkeit stehen der Klimawandel und die menschliche Einflussnahme auf diesen im Zentrum, weil in kaum einem anderen Bereich Umweltwirkungen so gut gemessen und mit Zahlen belegt werden können. Der Indikator sind hier die anthropogenen Emissionen, also die Treibhausgasemissionen, die vom Menschen verursacht werden und zur Klimaerwärmung beitragen.

Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

Indem Sie die für Ihr Unternehmen, für Ihr Produkt oder für Ihre Dienstleistung anfallenden Treibhausgasemissionen erfassen, können Sie Potenziale zur Emissionsreduktion identifizieren. Damit sind in der Lage, Ihre Prozesse zu optimieren und zudem Kosten einzusparen. Gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren Sie, dass Sie die Verantwortung für die von Ihnen verantworteten Emissionen übernehmen. Damit können Sie Vertrauen aufbauen und sich auf Anforderungen Ihrer Unternehmenspartner einstellen.

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Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

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Aufgrund der andauernden gesellschaftlichen Forderung nach Klimaschutz, hat inzwischen sogar die europäische Zentralbank unter Christine Lagarde den unabwendbaren Kurs eingeschlagen, Kapital bevorzugt den Unternehmen zufließen zu lassen, die sich nachweislich mit Klimaschutz befassen. In dem Kapitalfluss großer Vermögensverwalter, wie z.B. BlackRock, zeigt sich dieselbe Richtung. Ihr Vorsitzender Larry Fink schreibt in einem Brief an seine CEOs, dass Unternehmen, die sich nicht mit dem Thema Ökologie ernsthaft und transparent auseinandersetzen, nicht mehr zukunftsfähig sind und deshalb auch nicht mehr in diese investiert wird.

Klimaschutz als Unternehmen professionell und nachweisbar zu betreiben, ist also bereits in naher Zukunft unausweichlich. Wenn Ihr Unternehmen zu denjenigen gehört, die sich zuerst dieser Situation stellen, bauen Sie einen Vorreitereffekt auf, der auf die Berücksichtigung der hervorsehbaren gesetzlichen Vorgaben vorbereitet, langfristig niedrigere Kapitalkosten mit sich bringt und Vorteile im Markt garantiert!

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Was bedeutet das im Kontext des nachhaltigen Wirtschaftens? Jedes Unternehmen sollte seine Treibhausgasemissionen – die bei der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung unvermeidbar sind – so gering wie möglich halten. Nachhaltiges Wirtschaften lässt sich nicht auf Knopfdruck erreichen, doch ein auf ökologischen Kennzahlen basierter, ständiger Optimierungsprozess ist der entscheidende Ansatz.

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