| 04. April 2025
🕓 Lesezeit 4 Minuten
1. Was bedeutet „Stop the Clock“?
Mit dem „Stop-the-Clock“-Beschluss werden die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für die zweite Welle (ursprünglich ab dem 1. Januar 2025) und die dritte Welle (ursprünglich ab dem 1. Januar 2026) jeweils um zwei Jahre verschoben. Das bedeutet, dass Unternehmen mehr Zeit haben, sich auf die gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten.
Definition: Zweite und Dritte Welle
Die zweite Welle umfasst „Große“ Unternehmen nach HBG ab 250 Mitarbeitenden, die eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro aufweisen. Diese Unternehmen sollten ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Die dritte Welle betrifft kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die börsennotiert sind. Für sie war die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2026 vorgesehen.
Ursprünglich sollten Unternehmen ab diesen Zeitpunkten für die CSRD umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte nach den ESRS-Standards vorlegen, die alle wesentlichen ESG-Bereiche umfassend behandeln. Die Verschiebung schafft somit eine Atempause, bis klar ist, ob sich die Schwellenwerte der CSRD-Betrofffenheit tatsächlich ändern werden.
Allerdings ist die Verschiebung auch eine Reaktion auf die Kritik aus der Wirtschaft, dass die ursprünglich festgelegten Fristen zu ambitioniert seien. Viele Unternehmen, insbesondere mittelständische Betriebe, hatten sich besorgt über den administrativen Aufwand und die Ressourcenbelastung geäußert. Der „Stop-the-Clock“-Beschluss ist daher ein Kompromiss.
2. Was passiert mit den CSRD Schwellenwerten?
Obwohl diese Verschiebung den Druck für viele Unternehmen kurzfristig mindert, bleibt die Unsicherheit bestehen. Ein zentraler Kritikpunkt: Der Vorschlag, den Schwellenwert komplett auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mindestens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme anzuheben, ist damit noch nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass Unternehmen weiterhin unklar ist, ob und wann sie in die Berichtspflicht fallen.
Viele Unternehmen fragen sich daher, ob die zwischenzeitlich begonnenen Vorbereitungen weitergeführt oder eingefroren werden sollten. Rechtlich gesehen bietet die Verschiebung keinen völligen Aufschub, sondern lediglich eine temporäre Entlastung.
3. Wie weiter vorbereiten?
Trotz der Verschiebung ist es ratsam, die grundlegende Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter vorzubereiten. Unternehmen, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, sollten diese nicht zurückfahren, sondern fortsetzen, , sinnvollerweise nach dem freiwilligen und komprimierten VSME-Standard. Denn die Anforderungen werden nicht grundsätzlich gestrichen, sondern lediglich aufgeschoben oder vereinfacht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsanforderungen von Geschäftspartnern und Finanzinstituten:
Anforderungen von Geschäftspartnern in der Lieferkette: Viele Großunternehmen verlangen von ihren Zulieferern den Nachweis nachhaltiger Praktiken, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele und gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. So haben mittlerweile viele Konzerne Nachhaltigkeitsziele für ihr Lieferantennetzwerk definiert, die Umwelt- und Sozialstandards, insbesondere die Achtung der Menschenrechte, umfassen. Unternehmen, die diese Standards nicht erfüllen, riskieren den Verlust von Aufträgen.
Anforderungen von Banken und Finanzinstituten: Finanzinstitute integrieren zunehmend ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in ihre Kreditvergabeprozesse. Unternehmen, die nachhaltige Praktiken nachweisen können, profitieren häufig von günstigeren Finanzierungskonditionen. Beispielsweise berücksichtigen Banken bei der Kreditvergabe die ESG-Faktoren eines Unternehmens, um das mit der Kreditvergabe verbundene Risiko zu reduzieren. Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, könnten mit höheren Finanzierungskosten oder eingeschränktem Zugang zu Kapital konfrontiert werden.
Durch proaktive Vorbereitung eines VSME-konformen Nachhaltigkeitsberichts können Unternehmen nicht nur regulatorischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Finanzierungsoptionen verbessern.
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Quellen
IDW – Omnibus-Vorschlag: EU-Parlament billigt „Stop-the-Clock“-Vorschlag:
https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/omnibus-vorschlag-eu-parlament-billigt-stop-the-clock-vorschlag.com Zugriff am 4. April 2025
European Parliament – Sustainability and due diligence: MEPs agree to delay application of new rules:
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20250331IPR27557/sustainability-and-due-diligence-meps-agree-to-delay-application-of-new-rules Zugriff am 4. April 2025
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – VSME Standards veröffentlicht:
https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf Zugriff am 01. April 2025
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